Macht man sich strafbar wenn man verschreibungspflichtige Medikamente verschenkt?

14 Antworten

Nein, direkt nicht. Aber bedenke die Verantwortung! Die Rezeptpflicht bedeutet, daß ein Arzt zu entscheiden hat, ob ein Arzneimittel angezeigt ist oder nicht, und die Apotheke hat dann ebenfalls noch ein Auge darauf zu werfen betreffs korrekter Einnahme usw.

Wenn Du die Ibus verschenkst, dann trägst Du eventuell das Risiko für Folgeschäden. Bei Ibuprofen ist es jetzt nicht ganz so dramatisch, aber die MCP-Tropfen im Medizinschrank (die ja jeder da drin hat) wären schon spezieller.

Ich habe keine MCP-Tropfen im Medizinschrank, weiss nicht einmal wofür bzw. wogegen die sein sollen. Jetzt weiß ich aber endlich, das ich nicht jeder bin.

@antonczerwinski

Sollte nur als Beispiel dienen, habe Dich damit gar nicht direkt gemeint. MSP nimmt man gegen Überlekit, es ist ein Standard-Arzneimittel, und deshalb haben es SEHR VIELE MENSCHEN (;-)) im Medizinschrank.

@antonczerwinski

ich kenn die Tropfen auch nicht

Du mußt es ja nicht weitererzählen. Ibuprofen gibt es in der Stärke "400 mg" rezeptfrei, dann nimmt man eben anderthalb davon und kommt somit auf die verschreibungspflichtigen "600 mg". Was du vorhast, ist auch nicht viel schlimmer, als wenn du Ibuprofen 400mg verschenkst.

Ich möchte solche verschreibungspflichtiges Medikamente sammeln für eine Klinik in Athen. Wer solche hat kann mich eine mail schreiben. edmunch@arcor.de

Wo kein Kläger da kein Richter, aber was ist wenn eine Person die Teile nicht verträgt?...das ist eher eine Gewissensfrage...

Hi Latifa, ich tu so was aus Prinzip nicht. Wenn es Medikamente sind, die verschreibunspflichtig sind, dann geb ich die, die ich nicht mehr brauche, in der Apotheke ab. Ich will da nicht die Verantwortung übernehmen, dass da vielleicht irgendwas passiert, weil es könnte ja zB auch sein, dass jemand ein anderes Medikament nimmt, wo Wechselwirkungen entstehen etc. Es hat schon einen Sinn, dass manche Medikamente vom Arzt verschrieben werden. LG Korinna