Leistungsstopp (nur Notfallbehandlung) bei der AOK wegen Schulden trotz regelmäßiger Beitragszahlung seit 3 Jahren?
Hallo! Mein Partner ist aktuell bei der AOK und hat dort noch sehr hohe Beitragsschulden, die jeden Monat (seit ca. 2,5 Jahren) durch eine Lohnpfändung getilgt werden. Wobei natürlich erneut überprüft werden sollte, ob die Höhe rechtzufertigen ist (nach aktuellen rechten bezüglich Zinshöhe etc.). Hierzu wird diese oder nächste Woche noch ein Termin mit der AOK ausgemacht um über die gesamt Lage zu besprechen.
Er hat seit 3 Jahren eine Arbeitsstelle und zahlt natürlich jeden Monat die Krankenkassrnbeiträge, die immer um die 130€ betragen. Vor ca. 3 Monaten hat er eine neue Karte beantragt. Diese ist immer noch nicht gekommen, daher hat er sich diese Woche erkundigt. Ihm wurde mitgeteilt, dass er keine Karte bekommt und auch nur eine Notfallbehandlung bekommt. Hierzu müsse er erst bei der AOK vorsprechen um den Krankenschein zu bekemmen.
Ich verstehe das absolut nicht, wenn die Kasse ihm die normale Versorgung verweigert sollte sie aber dagegen den Kassenbeitrag der Schuldentilgung abrechnen.
Ist es wirklich rechtens unter den Voraussetzungen die normale Leistung zu verweigern? Wo kann man sich beraten lassen, geht das bei der Verbraucherzentrale?
Eine andere Frage ist folgende. Er möchte onehin zur DAK wechseln. Ist dies problemlos möglich bzw. besteht hier weiterhin der Leistungsstopp trotz monatlicher Beitragszahlung?
Ist man als Arbeitnehmer in dem Fall Pflicht- oder Freiwillig Versichert?
Vielen Dank schonmal fürs lesen und natürlich hoffe ich auf zahlreiche Antworten!
Rechtschreibfehler können vorkommen. Ich bin schwanger, ich darf das :-D
3 Antworten
Eine andere Frage ist folgende. Er möchte onehin zur DAK wechseln. Ist dies problemlos möglich bzw. besteht hier weiterhin der Leistungsstopp trotz monatlicher Beitragszahlung?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. die AOK meldet aber der neuen Kasse, dass aufgrund von Beitragsschulden der Leistungsanspruch ruht. damit würde sich auch bei der neuen Kasse nichts ändern. diese führt das Ruhen weiter.
wer Beitragsschulden hat, der kann den ruhenden Leistungsanspruch beenden, indem er eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse trifft und diese immer pünktlich und wie vereinbart bedient. ihr habt allerdings eine Lohnpfändung - diese hebelt das Ruhen leider nicht aus. habt ihr schonmal mit der Kasse über eine Ratenzahlung gesprochen?
Beiträge zu zahlen. Da muss er sich jetzt nicht wundern. Die Konsequenzen sind bekannt.
In Deutschland besteht für alle Personen die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind eine Krankenversicherungspflicht!
Gesetzlich Pflichtversichert sind alle Personen die ein mtl. Einkommen haben von über 450 € bzw. unter 4.575 €
Wer hier nicht darunter fällt, muss sich entweder in der GKV freiwillig, oder in der PKV versichern.
Er hat seit 3 Jahren eine Arbeitsstelle und zahlt natürlich jeden Monat die Krankenkassrnbeiträge, die immer um die 130€ betragen.
Würde dann also bedeuten, dass der Arbeitgeber von dem Gehalt deines Partners 130 € mtl. an die Krankenkasse überweist.
Außerdem dein Partner mtl. entsprechend des Beitragsrückstandes einen Betrag zur Tilgung seiner Schulden an die Krankenkasse selbst überweist.
Könnte es sein, dass hier die Tilgung der Schulden eingestellt wurden ?
Gruß Apolon