Leichte Allergie, Ausschlussgrund Polizei Bayern?
Hallo,
Ich möchte mich bei der Landespolizei in Bayern bewerben. Allerdings habe ich eine leichte Gräserpollen sowie einen Katzenhaarallergie. Ich benötige keine Dauermedikation, allerdings nehme ich manchmal ein Allergiespray gegen mein Heuschnupfen. Nun wollte ich wissen, ob dies ein Ausschlusskriterium für die Polizei ist?
MfG
2 Antworten
Allergien und Asthma sind ein absolutes Ausschlusskriterium.
Bei Überempfindlichkeiten oder Dingen, die obigen Namen einfach (noch) nicht tragen, ist es ein relativer Ausschlussgrund. Der Polizeiarzt beurteilt dann individuell nach Status.
Das kann so oder so ausgehen, weil es bei relativen Gründen einen gewissen Handlungspielraum gibt und auch Ärzte sind nicht immer einer Meinung.
Gruß S.
Hallo,
In den Ausschlussgründen, steht "Allergien mit erforderlicher Dauermedikation" jedoch brauche ich keine Dauermedikation, da ich fast keine Symptome habe. Gilt dies dann auch als Ausschlusskriterium?
MfG
Dürfte eigentlich kein Hauptgrund für die nicht Annahme sein.
Guck am besten mal auf "http://www.polizei-einstellung.de" vorbei, dort sollte eigentlich alles stehen.
Ich habe mir die Seite mal angeguckt. Leider stimmen die Angaben nicht immer. Man sollte sich nie auf so allgemein verfasste Seiten verlassen.
Es ist AUF JEDEN FALL von Vorteil, auf der eigenen Homepage der jeweiligen Polizei zu stöbern, denn die Beschreibung des Sporttestes von Niedersachsen ist veraltet. Es wird bereits seit 3 Jahren nur noch der Cooper-Test durchgeführt.
http://www.polizei-studium.de/sportueberpruefung,21.html
Darum ging es nicht, schon klar, es sei nur mal nebenbei erwähnt.
Gruß S.