Lehrerin schickt Schülerin alleine nach Hause der schwindelig ist?

7 Antworten

Guten Abend,

Ein klares Nein. Da hat der Lehrer bzw. die Schule gegen das Deutsche Gesetzt verstoßen. Schüler dürfen innerhalb der Schulzeit nur mit Einstimmung der Eltern oder mit einer vorab unterschreibenden Einverständniserklärung Schüler vom Unterricht entlassen. Sind die Eltern nicht informiert ist der entsprechende Lehrer für das Kind verantwortlich. Man hätte etwas unternehmen können und auch müssen, aber nach 10 Jahren ist das etwas spät.

liebste Grüße Nico🙂

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank. So sehe ich das auch. Habe mich leider einlullen lassen da meine Tochter dort auch noch ihr Abitur beenden wollte. Habe mich auch auf die Aussage verlassen, das die BG die zu erwartenden Spätfolgen übernimmt. Ebenfalls liebste Grüße

Wurde der Schneidezahn damals wieder eingesetzt und ist wieder mit dem Kiefer verwachsen? Warum muss man den ziehen und ein Implantat einzusetzen? Besser wäre es doch auf die intakte Wurzel einen Stiftzahn oder eine Krone zu setzen!

Er wurde wieder eingesetzt und nach fast 10 Jahren geschliffen und ein neuer aufgesetzt. Leider hat es nur 4 Wochen gehalten. Jetzt ist alles raus und muss ersetzt werden. Sie war letzte Woche beim Gutachter .

@MM599

Das ist natürlich sehr ärgerlich, hoffentlich verlernt sie nicht das Lachen, alles gute für euch ...

@Dschubba

Vielen Dank. Ich zahle ihr natürlich einen neuen Zahn. Fühle mich nur so veräppelt. War damals selbst so geschockt als ich nach Hause kam und der Busfahrer unsere Tochter halbwegs zum Gartentor trug. Bin sofort zum Kiefernchirugen der in 3stündiger "Fummelarbeit" sie von den Drähten befreite und mit einem 2.Zahnarzt die Wurzel samt Zahn wieder einsetzte. Zudem mussten alle Breckits wieder verklebt werden ,da sie durch im Kiefer verbliebende Eckzähne wenige Tage zuvor eine op hatte und die Breckits eine wichtige medizinische Notwendigkeit waren. LG

@MM599

Das denke ich mir, dass das ein Schock für dich war, gerade aber in solch einer Situation hätte ich mir einen Anwalt genommen und mich nicht vertrösten lassen, z.B. mit der Aussage, die BG wird alle Folgekosten begleichen!

Denkt mal drüber nach, ob ihr nicht eine Zahnzusatzversicherung abschließen solltet, nur so ein Gedanke von mir.

Das fällt Dir jetzt nach 10 Jahren ein ? Wieso hast Du denn damals nichts unternommen, nachdem sie sich den Schneidezahn ausgeschlagen hat?

Damals hätte ich an Deiner Stelle sofort die Schuldfrage und natürlich alle mögliche Konsequenzen geklärt; jetzt ist es mit Sicherheit zu spät

Die Schule hat mir damals versichert das alle Spätschäden von der BG bezahlt werden. Ich hätte damals sicher die Lehrerin verklagen müssen. Habe ich leider um des lieben Friedens Willen nicht.

Eine Ohnmacht ist kein Selbstverschulden, das hätte alles die Haftpflichtversicherung des abgabepflichtigen Lehrers übernehmen müssen. Jetzt ist alles verjährt, da ihr euch nicht rechtzeitig gekümmert habt.

Natürlich haben wir uns gekümmert. Leider nur die falschen Auskünfte bekommen.

@MM599

Euer Anwalt hätte euch so einen Müll nicht erzählt.

Und bei einem so massiven Schaden, der ja nun wirklich durch die Schuld des Lehrers zustande kam, hättet ihr einen nehmen müssen. Dass die freiwillig nix rausrücken, das ist bekannt.

Theoretisch wäre das eine (schwere) Körperverletzung da die Lehrerin sich in einer garantenstellung befindet... Aber jetzt, 10 Jahre später wirden wohl alle weiteren straf/zivilrechtlichen Maßnahmen wegen Verjährung oder mangelnder beweisbarkeit eingestellt bzw garnicht eingeleitet werden

Leider ist es so. Habe erst heute erfahren ,das die BG nicht zahlt da Ohnmacht selbstverschulden ist.