Lebenserhaltende Geräte Abschalten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das darf niemand außer den Eltern bzw. demjenigen, dem die junge Frau für einen solchen Fall das Verfügungsrecht erteilt hat, entscheiden! Wehrt euch so schnell wie möglich juristisch gegen diese Krankenschwester. Denn wenn diese Frau weiterhin im Krankenhaus arbeitet, werden noch viele weitere Angehörige des Rechtes beraubt, über diese Dilemmasituation selbst zu entscheiden!

Ich wünsche euch Angehörigen viel Kraft und Trost in dieser schweren Zeit.

Hi,

ein anonymes Laienforum im Internet ist so ziemlich der denkbar schlechteste Platz, um irgendeine belastbare Information dazu zu erhalten.

Daher einfach mal ganz allgemein...

Ohne Absprache mit den Eltern (uns) wurde innerhalb von 3 Stunden die lebenserhaltenden Maßnahmen von einer Krankenschwester abgeschaltet!

Bei volljährigen Patienten ist eine Abstimmung mit den Angehörigen nicht grundsätzlich erforderlich - zum Beispiel, wenn eine Patientenverfügung existiert (oder aber die durchgeführten Maßnahmen ohne Erfolg blieben).

Eine solche Entscheidung trifft allerdings ein Arzt, keine Pflegekraft.

Das kann doch nicht rechtens sein?

Natürlich kann das rechtens sein - ausgehend von den spärlichen Informationen ist aber alles weitere Spekulation...

LG

Nach einer Patientenverfügung wurde nicht gefragt! Zum Zeitpunkt war kein Arzt weit und breit. Trotzdem danke für Ihre Antwort.

@Torstenjoerg

Um hier irgendeine Einschätzung liefern zu können, wären ein paar Infos nicht schlecht...

Das Ganze bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich. Demnach kann hier genauso gut richtig, wie auch falsch gehandelt worden sein.

Zur Anordnung einer Maßnahme muss der Arzt nicht zwingend vor Ort sein.

@SaniOnTheRoad

Ich stufe das :

..innerhalb von 3 Stunden die lebenserhaltenden Maßnahmen von einer Krankenschwester abgeschaltet! 

für extrem unwahrscheinlich ein. Ohne die Anweisung eines in den Fall involvierten Arztes hat keine Pflegekraft derartige Kompetenzen. Das abschalten lebenserhaltender Maßnahmen unterliegt einem strengen Maßnahmenkatalog. Das nahe Angehörige nicht verständigt wurden wirft weitere Fragen auf.

Falls es sich so zugetragen haben sollte- Antrag auf Einsicht in die Patientenakte.

@LouPing

Okay, werde ich beantragen. Danke

Hallo

Erst mal herzliches Beileid, ein Kind zu verlieren ist grausam.

so wie du das schilderst ist es sicherlich nicht rechtens. Eine Krankenschwester trifft so eine Entscheidung nicht selbstständig, das macht der Arzt.

Evtl. hatte eure Tochter eine Patientenverfügung, die über derartige Situationen klare Aussagen trifft. Diese dürfen dann auch nicht von Angehörigen unterlaufen werden bzw. sollten es nicht. Die Abschaltung bestimmt aber trotzdem der Arzt.

Die von dir bereit gestellten Informationen sind nicht wirklich ausreichend um dazu eine vernünftige Antwort geben zu können, was auch ohnehin schon gewagt wäre.

Schaltet die Krankenkasse ein, die haben eigene Gutachter oder noch besser wendet euch an einen Anwalt für Medizinrecht und vor allem, bittet die Klinik um die Akten.

Alles Gute

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das tut mir sehr leid für euch, mein herzliches Beileid.

Dass man nicht immer auf die Einverständniserklärung der Eltern warten kann, bevor man jemanden ins Koma legt ist nachvollziehbar.

Über das Abschalten müsste ihr von einem Arzt informiert worden sein.

Da sind viel zu wenig Angaben zu den Umständen.

Wer letztendlich den Stecker zieht ist eben gar nicht relevant, hättet ihr als Eltern auch selber machen können.

Wir als Eltern sind über das Abschalten leider nicht informiert worden! Konnte die erste Schwester noch von der Abschaltung abhalten. Dachte, es wäre ein versehen. Bis nach ca. 1 Minute eine andere verärgerte Krankenschwester an uns vorbei schoss und ohne Regung abschaltete. Was für uns nicht nachvollziehbar ist. Dankeschön für ihre Meinung.

Nein, ist es auch nicht sie hätten euch vorher informieren sollen auch wenn sie schon Volljährig ist