Kreuzband-Meniskusriss Unfallversicherung

3 Antworten

Hallo, da gibt es mehrere Dinge zu beachten:

  • der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt. Dies bedeutet, dass er möglicherweise ein freier Gutachter war, dennoch ist er befangen, weil er u.U. viele Aufträge von diesem VR erhält und demnach seine Aufträge nicht verlieren will. Er wird also tunlichst im Sinne des VR entscheiden.
  • Du musst nun unbedingt Dir das Gutachten zusenden lassen, damit Du damit zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater gehen, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. In dem Gutachten steht auch genau, wie welcher Schaden (sofern er eingetreten ist) mit welchem Satz berücksichtigt worden ist. Das Gutachten ist das Maß aller Dinge.
  • nachdem bislang keine genauen Daten (Unfalltag) bekannt sind, musst Du unbedingt die Fristen beachten, sonst ist alles gegessen.
  • In dem Regulierungsschreiben muss stehen, welche Rechte Du hast und wie diese aussehen und bis zu welchem Tag Du eventuell klagen musst.

Alles Gute

Jeder Mensch ist anders. Also kann man auch eine Operation nicht einfach mit der eines anderen vergleichen. Genau deswegen wirst du ja zu einem Gutachter geschickt. Wenn du das Gutachten nicht akzeptieren willst, steht es dir ja frei, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Eine Unfallversicherung stellt darauf ab, inwieweit du in Zukunft an der Ausübung deines Berufs gehindert wirst.

Die Gliedertaxe ist nur ein Anhaltspunkt, an dem der Arzt sich entlang arbeitet.

Es kommt immer darauf an, was vereinbart worden ist. Kranken- und Genesungstagegeld als Zusatz, oder die erweiterte Gliedertaxe. Das als Beispiele.

Die Gliedertaxen sind, wie schon von Herrn Hans bereits ausgeführt hat, Leitfäden. An diesen orientiert sich die Schadenregulierung.

Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten zu wenig bekommen, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermittler in Verbindung und klären vorab den Vertragsinhalt inkl. Beratungsprotokoll. Wenn Sie meinen, die Schadenleistung wäre zu wenig, müssen Sie sofort widersprechen und die erhaltene Leistung als Anzahlung deklarieren. Das müssen Sie auch am besten mit einemärztlichen Gutachten untermauern.