Krankenwagen Zuzahlung?

8 Antworten

Wenn ihr beide verletzt wart, muss auch jeder bezahlen.

Ihr müsst BEIDE die 10,-€ bezahlen

Ja das ist die gesetzliche Zuzahlung die man zu leisten hat. Beim Notärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende muss man auch 10 € zuzahlen.

Ja, beide müssen bezahlen, es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung, die die Krankenkasse für jeden Versicherten einfordert.

Eigentlich fallen die 10€ nur bei stationärer krankenhaus aufnahme an. Für den krankenwagen zahlt man nicht. Wenn ihr einen tag im krankenhaus wart, dann ist das dafür.

Doch, den Transport ins Krankenhaus bezahlt man. Als ich mir den Finger in einem Bowlingcenter gebrochen hatte und von da abgeholt wurde, musste ich auch die 10 Euro zahlen, obwohl ich nicht im Krankenhaus blieb nach der Behandlung.

@user89467

Wahrscheinlich wenn man nicht stationär bleiben muss, ist es eine allgemeine leistung. ich hatte einen bandscheibenvorfall und war von hüfte abwärts gelähmt, mit so furchtbaren schmerzen ich konnte mich keinen zentimeter rühren. Nach 2 stunden ohne besserung riefen wir auch einen krankenwagen, die sanis hatten viel arbeit mich überhaupt auf die trage zu bekommen, weil ich so starke schmerzen bei jeder herbeigeführten minimalen bewegung hatte, ich habe für den krankenwagen nichts bezahlt, war aber auch stationär im krankenhaus. Für diese tage habe ich die zuzahlung zahlen müssen. Also vom tag der einlieferung bis zum tag der entlassung, ich musste aber nicht noch extra den krankenwagen zahlen, sonst wäre es für den ersten tag 20€ gewesen, für die stationäre aufnahme und den krankenwagen und für alle weitere dann 10€. Aber die beiden müssen für den transport bezahlen, weil beide eine medizinische leistung bekommen haben.