Krankenversicherung zu spät?

6 Antworten

Solange Du nichts beansprucht hast, muss Dir nichts "bammeln" - Keine Leistung kein Geld. Nebenbei, kein Arzt hätte Dich behandelt, wärst Du ohne KV gewesen.

Lass Dich nicht in eine PKV drängen, die so rosig dargestellten Angebote werden, schnell zur Falle, aus denen Du ohne angemeldete Insolvenz nie wieder heraus kommen kannst.

Unschöne Sache meines Zahnarztes, der die Genehmigung des Heil, xxx, Plans irrtümlich von meiner KV erhalten hat, es aber im Augenblick nicht für notwendig hält, mir eine Kopie für meine Zusatzversicherung zukommen zu lassen.

Die Behandlung kann ja erst nach seinem Urlaub im Juni beginnen.

"Solange Du nichts beansprucht hast, muss Dir nichts "bammeln" - Keine Leistung kein Geld. Nebenbei, kein Arzt hätte Dich behandelt, wärst Du ohne KV gewesen."

Völliger Quatsch!

Nein, es geht um eine gesetzl. Kasse, bei der ich bislang familienversichert war und bei der ich mich jetzt selber versichern möchte. Ich habe nämlich im letzten Jahr plötzlich das erste Mal soviel Geld verdient, dass ich über dem typischen Satz bin. Ich dachte, es wäre besonders schlau, wenn ich mich direkt bei der KV deswegen melde. Jetzt wollen sie aber wahrscheinlich eine Rückzahlung für das komplette letzte Jahr. Dabei war zu Beginn des Jahres nicht absehbar, dass ich mehr verdienen würde. Ist bei Selbständigkeit ja immer so eine Sache ...

grundsätzlich muss man für die Familienversicherung jährlich das Einkommen des Familienversicherten nachweisen. du schreibst, dass du selbständig bist. ist dies der Kasse denn überhaupt bekannt gewesen? die Kasse kann bis zu 4 Jahre rückwirkend die Einkommenssituation von dir prüfen. wenn sich herausstellt, dass du schon in der Vergangenheit mehr als die für die Familienversicherung maximalen Einkünfte hattest, dann wird die Kasse die Familienversicherung rückwirkend beenden und auch rückwirkend die Beiträge anhand deiner Einnahmen von dir einfordern. du hast dann die Möglichkeit den dann entstehenden Forderungsbetrag in Raten abzustottern, die zusätzlich zum laufenden Beitrag fällig sind. da du selbständig bist, musst du auch weiterhin immer den aktuellen Steuerbescheid vorlegen. tust du das nicht, dann ist die Kasse berechtigt unwiderruflich den Höchstsatz einzufordern.

um nochmal auf die Familienversicherung zurückzukommen. wenn du die Bescheid jetzt nicht einreichst, ist die Kasse verpflichtet, deine Familienversicherung rückwirkend von Amtswegen wegen fehlender Mitwirkung zu beenden. also reiche bitte schnell alles nach. Strafzahlung werden dich nicht erwarten. eher Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Danke, das hilft mir tatsächlich sehr weiter! Denn in den letzten Jahren habe ich lächerlich wenig verdient und eine eigene Versicherung war unnötig. Im letzten ist's dann plötzlich mehr geworden, wie ich am Ende des Jahres bemerkt habe. Da muss ich dann wohl mit einer Rückzahlung rechnen. Oh weh! Meine Steuerberaterin hat mir übrigens immer gesagt, dass ich nichts machen müsse, solange die KV mich nicht dazu auffordert. Das stimmt dann wohl nicht, was?

@Hekabe

gerade was die KV angeht, sollte man nicht zwingend auf Dritte hören - auch wenn es der Steuerberater ist.

Normalerweise verlangt die Krankenkasse jährliche Einkommensnachweise in einem solchen Fall. Von daher musst du denen bereits etwas falsches mitgeteilt haben? - bei gefälschten Nachweisen wäre das sogar Urkundenfälschung und damit eine Straftat. Eine Nachzahlung dürfte in jedem Fall kommen.

Danke für den Hinweis - aber exakt deswegen habe ich die Krankenkasse noch mal angerufen. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie tatsächlich nie jährlich von uns einen Einkommensnachweis oder Steuerunterlagen erhalten und auch nicht eingefordert haben. Jetzt wollen sie plötzlich sämtliche Unterlagen der letzten Jahre haben, weil ich mich selber versichern und nicht mehr familienversichert sein will. (Denn ich glaube, dazu verdiene ich mittlerweile zuviel.) Ich habe also nie etwas Falsches angegeben oder gar Urkundenfälschung begangen.

Bei welcher KV warst Du denn familienversichert? Bei einer Pflichtversicherung? Oder freiwillig bzw. privat? Wenn Dein Mann wegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pflichtversichert ist, können Nachzahlungen auf Euch zukommen. Sozialbetrug kann es bei einer Selbstständigkeit nicht geben, da Selbstständige entscheiden können, ob sie sich versichern wollen oder nicht.

Kannst du nicht deinen Steuerberater fragen? Die haben meistens gute Ideen, wie man "kostengünstig" drumrum kommt.