Krankenversicherung während schulischer Ausbildung

5 Antworten

Ihre letzte Krankenkasse muss sie versichern, eine Kassenwahl haben sie nicht. Wenden sie sich an diese. Wenn sie keine Leistungen benötigt haben, sich bis zum 31.12.13 dort melden, greift das neue Gesetz, mit einem teilweisen bz.w vollständigen Erlass der Beitragsschulden.

Aber das neue Gesetz ist doch noch nicht beschlossene Sache. Soviel ich weiß, wird darüber erst noch entschieden, oder liege ich da falsch?

Also es besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Es ist eigentlich nicht möglich, nicht versichert zu sein... Aber es gibt viele Leute in Deutschland, die auch nicht versichert sind.

Wenn Du dich dann gesetzlich Krankenversichern möchtest, musst Du eine Abschlagszahlung zahlen, für den zeitraum in dem Du nicht versichert bist... Wenn Du Glück hast, kommt aber bald ein neues Gesetz raus, in dem dies abgeschafft wird.

danke für die antwort. also ich bin seit 1.8. 2012 nicht mehr krankenversichert. das heisst, ich bin seit diesem zeitpunkt automatisch freiwillig versichert, konnte bisher nur meine beiträge nicht bezahlen. wenn ich mich jetzt also eine krankenversicherungsbestätigung benötige, müßte ich dafür die beiträge der letzten monate bezahlen, oder wie?

und was für ein neues gesetz? weißt du da schon genaueres? ist das in planung?

@BinaA84

Hallo, ja und zwar gibt es in Deutschland knapp 140.000 die nicht versichert sind. Das Problem ist, das diese gerne versichert sein möchten, aber die Beiträge der vergangenen Jahre nicht zahlen können.

Dieses Gesetz soll geändert werden, damit alle die nicht versichert sind ohne Strafe sich wieder versichern lassen kann.

http://www1.wdr.de/themen/politik/krankenversicherung138.html

Es gibt für Dich die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu nehmen. Ich rate Dir hierfür zur Techniker Krankenkasse! Da bin ich auch drinnen und bin äußerst zufrieden! Rufe dort an oder gehe zur Techniker Krankenkasse bei Dir vor Ort und schildere denen Deinen Fall!

@Paetschi

Danke für die Antworten!!!

@Paetschi

Es gibt für Dich die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu nehmen. Ich rate Dir hierfür zur Techniker Krankenkasse!

Sofern der OP nicht zuletzt in der PKV war, kann er sich nur bei der Kasse melden, bei der die letzte Mitgliedschaft bestand. Denn dort ist er weiterhin versichert in Ermangelung einer Anschlussversicherung. Keine andere Kasse kann ihn aufnehmen.

Aber es gibt viele Leute in Deutschland, die auch nicht versichert sind.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Von relativ wenigen Einzelfällen abgesehen sind alle diese Personen versichert, nur zahlen sie keine Beiträge. Genau deswegen laufen die Schulden ja auf.

Wenn Du dich dann gesetzlich Krankenversichern möchtest, musst Du eine Abschlagszahlung zahlen, für den zeitraum in dem Du nicht versichert bist

Auch das ist falsch. Es handelt sich nicht um eine Abschlagszahlung, sondern um die Nachzahlung der Beiträge, die der versicherte (!) bislang nicht bnezahlt hatte.

Wenn Du Glück hast, kommt aber bald ein neues Gesetz raus, in dem dies abgeschafft wird.

Und wieder falsch. Die Gesetzesänderung betrifft nämlich alleine die Zinsen, nicht die Beiträge selbst.

@FordPrefect

Präzisierung: Die Beitragrückstände werden nur den nachrangig Versicherten erlassen, nicht den freiwillig Versicherten. Das ist aber nur eine sehr überschaubare Zahl von Fällen (im Prinzip Auslandsrückkehrer bzw. Menschen, die schon vor dem 1.1.2007 aus ihrer Versicherung ausgeschlossen oder gekündigt wurden).

Hallo! Ich bin 29 Jahre alt, leider seit knapp einem Jahr arbeitslos und auch nicht mehr krankenversichert

(seufz)

Falsch. Du bist krankenversichert - nämlich in Ermangelung eines anderweitigen Versicherungsschutzes automatisch bei der Kasse, bei der Du zuletzt - ggfs. im Rahmen der Familienversicherung - versichert warst. Das nämlich ist der Sinn hinter dem Begriff "Pflichtversicherung".

und ich die Beträge einer freiwilligen Versicherung nicht zahlen kann.

Das ist diesbezüglich irrelevant. Du bist versichert, und Dui schuldest Deiner Versicherung die Beiträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der FamV bzw. seit Ende der letzten SV-pflichtigen Beschäftigung. Du hast nur bislang keine Mahnungen erhalten, weil Deine Kasse das nicht wissen kann, solange Du Dich nicht um eine Kassenmitgliedschaft oder Bescheinigung bemühst.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, benötige ich aber eine Krankenversicherungsbestätigung - welche ich im Moment natürlich nicht habe.

Den bekommst Du nur von der letzten Kasse - und nur gegen Bezahlung der ausstehenden Beiträge samt Säumnisgebühren und ggfs. Zinsen.

Ich habe schon mit meiner Krankenversicherung gesprochen, die können mir aber in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen und sagen mir nur, ich darf nicht nicht versichert sein.

Du meinst "ich darf nicht nicht versichert sein". Das ist richtig.

kann mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen kann?

Zur Kasse gehen und auf die fehlende Neuversicherung nach Ablauf der letzten Mitgliedschaft verweisen. Du bist damit automatisch rückwirkend versichert, musst aber mit der Kasse eine Ratenzahlung für die geschuldeten Beiträge aushandeln. Sonst bleibt nur Heirat (damit FamV), eine private KV (ggfs. geringere Nachzahlung) oder eine EU-Versicherung.

Hallo,

man kann nur bei der letzten Krankenkasse versichert werden. Dort am besten die Beitragsschulden klären und das neue Gesetz zu Beitragsschulden ansprechen.

Dann eine spezielle Bescheinigung für die Bafög-Stelle geben lassen.

Als Fachschüler beträgt der monatliche Beitrag 78,50 Euro.

Gruß

RHW

Die offenen Beiträge nachzahlen und bitten, dass man dir die Säumniszuschläge erlässt. Dann kommst du in den Genuss bis du 30 bist dich für 78,- € im Monat versichern zu können.

Deine Schulden häufen sich bis dahin jeden Monat weiter.