krankenversicherung herausfinden

6 Antworten

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vielleicht gibt es andere Wege an die Adresse zu kommen ?

Freunde oder so ?

die wollen mir keine auskunft geben wei er nix mit unserem sohn zu tun haben will.

@zaneta28

Er wird mit Eurem Sohn zu tun haben MÜSSEN.... alleine schon unterhaltstechnisch! Er steht doch ebenso in der Verantwortung als Vater des Kindes!

schade, dass wir dir nicht so weiterhelfen können, wie gewünscht

Danke für den Stern

Wozu musst Du das wissen??? Ohne seine Erlaubnis bekommst Du da sowieso keine Auskunft und ohne einen trifftigen Grund wirst Du die Krankenkasse niemals herausfinden.

Wenn es einen wirklich trifftigen Grund gibt, dass Du das wissen musst, dann würde ich mich ans Jugendamt wenden.

du selbst wirst von den versicherungen über ihren versicherten niemals eine auskunft bekommen. dir bleibt nur die möglichkeit über das jugendamt, deine eigene versicherung ( die kann bei versicherungen infos einholen) oder gerichtlich (anwalt einschalten)

ansonsten hast du keine möglichkeit

ausserdem ist deine versicherung verpflichtet deinen sohn zu versichern und sei es erstmal über dich als vorläufige lösung.

Einfache Antwort: Gar nicht. Da aber die Versicherungsfrage in direktem Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht steht, musst Du Dich an das Jugendamt oder an das Familiengericht wenden. Die können die notwendige Information anordnen (Auskunftspflicht).

meine versicherung will meinen sohn nicht aufnehmen er soll bei dem erzeuger verichert werden und d ich ja nicht weiss wo er wohnt und versichert ist geht das ja schlecht.ich hb ein recht das zu wissen ist schliesslich der erzeuger meines sohnes und deswegen ist mein sohn seit 4 monaten nicht versichert und freundlich muss man auch nicht sein.

Aus welchem Grund lehnt Deine Krankenversicherung die Mitversicherung Deines Sohnes ab? So etwas habe ich ja noch nie gehört.

Gleich, wo und wie Du versichert bist, kann Dein Kind beitragsfrei über Dich mitversichert werden. Anders sieht es aus, wenn Du privat versichert bist. Aber auch da kenne ich keinen Grund, warum sie ihn ablehnen sollten. Da geht die Entscheidung allenfalls über die Beitragssätze, ggfs. Risikozuschläge, wenn eine Vorerkrankung bekannt ist.