Krankenversicherung doppelt bezahlen?

7 Antworten

Hallo,

eine doppelte Krankenversicherung ist in dieser Konstellation nicht korrekt. Wenn man als Arbeitnehmer nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 SGB V versichert ist, ist zeitgleiche eine Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V gemaß § 5 SGB V ausgeschlossen.

Am besten bei derrKrankenkasse anrufen und die Sache klarstellen. Beiträge werden aber immer rückwirkend abgebucht. Ggf. ist es nur die allerletzte Abbuchung des Studentenbeitrages.

Gruß

RHW

hallo,

dann hat dein arbeitergeber die meldung bei deiner krankenkasse noch nicht abgegeben,

oder du bist privatversichert, dann zahlt dir der arbeitgeber seinen anteil aus, überweist aber nichts an die ka, das musst du machen.

wenn beides nicht zutrifft, einfach die kv anrufen und sachlage schildern, die setzen sich dann mit dem arbeitgeber in verbindung.

beste grüsse

dickie59

Nein.

Wenn die Tätigkeit eine Werkstudententätigkeit darstellt, und das Studium den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet, so hat der Arbeitgeber keinerlei KV-Abgaben abzuführen.

Hat der Arbeitgeber eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von dir?

Welcher Artt ist die Beschäftigung? Eine sozialversicherungspflichtige? Dann hat der Arbeitgeber die Anmeldung bei der Krankenkasse vorzunehmen. Rufen sie bei ihrer Kasse an und fragen, ob das geschehen. Dann wird ggf. zu viel gezahlter Beitrag erstattet.

Du zahlst nicht doppelt. Der Krankenversicherungsbeitrag wird bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze fällig.

Doch, ich zahle doppelt. Einmal über meinen Arbeitgeber und einmal per Lasteinzug.