Krankenkassenwechsel bei neuer Ausbildung?
Hallo,
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die sich mit dem Thema Krankenkassenwechsel etc. auskennen.
Undzwar bin ich ab Januar 2020 nach 4 Monaten wieder Familienversichert, da ich meine Ausbildung aufgrund von umorientierung aufgegeben habe.
Kann ich dann einfach so für den Ausbildungsbeginn in meinem neuen Betrieb im September 2020 Mitglied bei der Betriebskrankenkasse von diesem Betrieb werden (da ich lieber zu dieser Krankenkasse möchte)?
Bei meiner aktuellen Krankenkasse steht auf der Internetseite etwas vonwegen, dass bei einer Familienversicherung keine Kündigung nötig ist und zurzeit bin ich ja wieder Familienversichert. Also müsste die Bindungsfrist von 18 Monaten ja nicht mehr greifen, oder?
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Ja! Die Familienversicherung hat deine Mitgliedschaft unterbrochen, so dass du ein neues Wahlrecht hast, wenn du dich wieder selbst versichern musst.
Es ist sogar so, dass du eine neue Bindungsfrist hättest, wenn du in der KK bleibst, in der der du jetzt familienversichert bist - weil du diese dann gewählt hättest.
Genau so ist das. Die neue Krankenkasse teilt der alten mit, dass du ab dem xx.xx. dort versichert bist. dazu gibt es ein internes Meldeverfahren.
Besser ist, du teilst es selbst deiner alten Kasse mit.
Hallo,
wenn manm aktuell familienversichert ist, kann mn innerhalbvon 14 Tagen nasch Ausbildungsbeginn die Krankenkasse wechseln.
Es ist sinnvoll, bereits jetzt die neue Krankenkasse zu kontaktieren (wenn der Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben ist). Dann kann die neue Krankenkasse dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zusenden und die bisherige Kasse über das Familienversicherungsende informieren.
Die Wahl der neuen Kasse gilt für mindetens 18 Monate (Ausnahmen: Erhöhung des Beitragssatzes oder Abbruch der Ausbildung). Am besten auch über die Leistungen der Krankenkassen genauer informieren.
Gruß
RHW
Das musst du mit der vorherigen Krankenkasse abklären. Dort müsstest du ja erst einmal 18 Monate bleiben bevor du kündigen kannst. Die dortige Mitgliedschaft ruht ja derzeit nur, weil du wieder familienversichert bist.
Die Familienversicherung hebt die Bindungsfrist auf, denn die BF bezieht sich nur auf die eigene Mitgliedschaft.
Also kann ich mich einfach bei der neuen Krankenkasse "anmelden" wenn es so weit ist und dann passt das so?