Krankenkasse: Habe ich Anspruch auf einen Transportschein?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten für Krankenbeförderungen, die medizinisch notwendig sind. Verordnet werden können Transporte zu stationären Behandlungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen, sowie zu ambulanten Operationen mit Vor- und Nachbehandlung.

Krankenbeförderungen in die Arztpraxis, in ein MVZ oder ins Krankenhaus dürfen nicht verordnet werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Patienten müssen die Verordnung außerdem in der Regel vorab bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Die kannst du hier nachlesen: https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

Gibt es keinen, der dich fahren kann? Freunde, Familie, der Kindsvater?

Sonst: Taxi auf eigene Kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist ja toll aber Migranten werden mit dem Taxi zur Massage gefahren. Tolle bunte Welt.

bei mir für eine ambulante nachoperation des beidseitigen sprunggelenkbruches splitterfraktur hat sich die krankenkasse geweigert fahrtkosten zu bezahlen weil es nicht stationär operiert wurde sondern ambulant die schraube rausoperiert wurde. so habe ich mich selbst dahinfahren müssen und zurück , so sind die Gesetze heisst es.

vielleicht hat deine krankenkasse ja erbarmen auf jeden fall selbst nachfragen und erklären lassen.

Danke, ich habe eben nachgefragt und auch bei mir will die Krankenkasse nicht zahlen. Als wenn wir es uns ausgesucht hätten, dass unser Bein oder unsere Sprunggelenke kaputt sind...

Und da ich noch ein Kleinkind habe, kann ich unmöglich mit Krücken einen Kinderwagen schieben und rein und raus in die Öffis.

Einfach deine Krankenkasse anrufen und diesen Fall schildern. Gute Besserung!

Ob du einen Krankentransportschein bekommst entscheidet ALLEINE dein behandelnder Arzt. 5 € zahlst du sowieso je Fahrt als zumutbare Eigenbelastung.

Yes auf jeden Fall. Du musst ihn nur vorher beantragen - also vor der Fahrt.