Krankenhausaufenthalt bei Selbstständigkeit - Soziale Absicherung?

5 Antworten

So etwas sind doch einfach fiese Jobs von gewissenlosen Auftraggebern! Wendet Euch an eine allgemeine Sozial- und Lebensberatung eines großen Trägers wie AWO, Diakonie oder Caritas - egal, was es in Eurem Ort gibt. Die Krankenhauszuzahlung regelt ihr Versicherungsvertrag der Krankenversicherung. Also da nachfragen oder nachschauen. Arbeitslosengeld kriegt sie eher nicht, wenn sie die volle Zeit schon erhalten hatte. Aus der Selbständigkeit entstehen keine Ansprüche. Sozialhilfe steht ihr zu, um den Lebensunterhalt und die Miete zu sichern, wenn sie kein Vermögen hat, das sie einsetzten könnte. Egal, denkt daran: Gesundheit geht immer vor! LG

wenn sie selbständig ist, kann sie ja kaum ihre Arbeit verlieren.

So wie ich das verstehe kann der Verlag ihr doch Beiträge abkaufen, muss aber nicht.

Da sie in ihrem Beruf für ihre Krankenkasse als selbständig geführt wird, hoffe ich für sie, dass sie den Wahltarif inkl. Krankengeld abgeschlossen hat (seit 01.01.2009 in Kraft, vorher waren alle GKV-Versicherten, obfreiwillig oder nicht, grundsätzlich auch für Krankengeldzahlungen versichert)

Sonst ist sie reichlich naiv :-(

  1. normalerweise greift hier eben das Krankengeld. Dies ist für selbständige aber mittlerweile nicht mehr nur in der PKV sondern auch in der freiwilligen GKV ein Wahltarif

  2. warum sollte die Sozialhilfe greifen? die Dame ist nicht arbeitslos und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

  3. Sie ist nicht durch die Sozialhilfe abgesichert, und natürlich muss sie Krankenhauszuzahlung leisten (auch hierfür gibt es Zusatzversicherungsmöglichkeiten)

  4. die Beratung läuft bei der Krankenkasse selbst

So eine wertende Antwort finde ich auch naiv! Es gibt genug Leute, die aus finanzieller Not heraus, eine Scheinselbständigkeit anfangen und auch die billigsten Tarife der KV wählen... Viele Verlage von Zeitungen oder Broschüren schicken Scheinselbständige raus, um Anzeigen einzuwerben auf Provisionsbasis. Die Sozialhilfe greift, wenn sie nachweisen kann, dass ihr Einkommen nicht zum Leben reicht! Wenn man krank ist, steht man dem Arbeitsmarkt nun mal nicht zur Verfügung!

@zafirabella

sorry, ich habe die gesetzlichen Rahmenbedingungen erklärt.

Wenn die Dame sowieso nicht ausreichend verdient, also weniger als ein HartzIV-Empfänger, dann hat sie allgemein Anspruch auf ALG II. Wer ALG II bezieht, wird auch über das Amt versichert.

Das ist sie aber nicht, sondern versichert sich selbst, oder missversteh ich die Frage?

dass man die billigsten Tarife der KV wählt, ist nunmal das Problem des Versicherten, und nicht des Steuerzahlers oder sonstwem.

ob man das schön findet oder nicht, ist jedem selbst überlassen.

Ich werte auch nicht das System - und wenn ich es tue, bin ich deiner Meinung, dass ich es reichlich beschissen finde, dass leute solch eine Arbeit annehmen müssen. Es gibt auch andere echte Vollzeitjobs, wo auf HartzIV aufgestockt werden muss - in meiner Heimatstadt trifft es vor allem Friseure.

Wenn sie wirklich schlecht verdient, sollte sie sich Gedanken machen, ob sie den Job überhaupt weitermachen sollte oder insgesamt auch schon jetzt ALGII zum Aufstocken ihres Einkommens beantragen sollte.

Wenn sie meint, sich für die Zeit ihres Klinikaufenthalts arbeitslos zu melden, und danach wieder in ihre Scheinselbständigkeit zurück gehen möchte, wird das Amt mit Sicherheit prüfen, ob deine Freundin wirklich zum Zeitpunkt arbeitslos oder eben krank war.

Sie kann dann die Leistungen zurückverlangen.

So leid es mir tut, aber nochmal ganz klar, wer (schein-)selbständig ist, ist für seine Absicherungen selbst verantwortlich.

@zafirabella

Wenn es eine Scheinselbständigkeit ist, kann sie das ja durch die gesetzliche Krankenkasse überprüfen lassen. Andererseits wusste sie ja vorher worauf sie sich da einlässt. Erst die Beiträge sparen und anschließend jammern, hilft nicht wirklich weiter.

@DerHans

nein, aber der Fragesteller hat schon recht, es ist traurig, dass in Deutschland Menschen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, und es nicht einmal schaffen, damit auf das Geld zu kommen, das andere mit VollFreizeit beziehen.

Hallo,

bei Beginn der Selbständigkeit besteht in den gesetzlichen Krankenkassen die Wahlmöglichkeit zwischen einer Versicherung mit (nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit) oder ohne Krankengeld. Viele Krankenkassen bieten für Selbständige noch besondere Wahltarife. Da beide Varianten einen etwas höheren Beitrag kosten, entscheiden sich viele leider für die "Billig-Variante". Von der Arbeitsagentur wird meistens auch ein Gründungszuschuss für die soziale Absicherung (inkl. Krankengeld) gezahlt.

Bei Bedürftigkeit besteht - auch bei Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Alg II beim Jobcenter.

Die Krankenhauszuzahlung beträgt 10 Euro für maximal 28 Tage. Wenn die Familie mehr als 1 oder 2% des Bruttoeinkommenseinkommens (vom 1.1.2011 -31.12.2011) an Zuzahlung geleistet hat, wird man für den Rest des Kalenderjahres von allen Zuzahlungen befreit. § 62 SGB V

Für eine Beratung kommen z.B. UPD oder Arbeitslosenzentren in Fragen.

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/

Gruß

RHW

Als "Selbständige" hatte sie ja die Möglichkeit eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen -. Wenn sie sich dieses Geld gespart hat, hat sie jetzt das Nachsehen. Außerdem hätte sie sich als Existenzgründerin für ca 30 € im Monat freiwillig arbeitslosenversichern können. Dafür ist kein Geld da, und dann soll die Allgemeinheit zahlen. Wenn sie bedürftig ist, kann sie ja Sozialhilfe beantragen.

Wieso hat sie denn keine Krankentagegeldversicherung und freiwillige Arbeitslo senversicherung abgeschlossen?

Das Geld hat sie sich gespart, jetzt soll die Allgemeinheit für sie aufkommen.