Krankenhaus bei Minderjährigen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das darf er dem Jugendlichen mitteilen.

Ü14, kann sogar, wenn der Arzt den Jugendlichen in seiner geistigen und sittlichen Reife soweit positiv erscheint, von ihm eine Einwilligung für diverse ungefährliche Eingriffe (Blutabnahme) einholen. Ansonsten müssen die Eltern bestimmen. Auch wenn er meint dass der Patient nicht "reif" genug ist oder gefährdet wegen Suizid oder psychischer Erkrankung und die Diagnose darauf Auswirkungen haben könnte, kann er warten bist die Eltern da sind.

Es ist eine Einschätzungssache und abhängig von psychischem, geistigem Zustand, wie der Arzt das handhabt.

Grundsätzlich darf der Arzt sogar nur dem Jugendlichen mitteilen was er hat. Er muss genau abwägen, ob er das auch den Eltern mitteilt, denn ein 15-Jähriger genießt grundsätzlich auch die ärztliche Schweigepflicht.

Supi! Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)

@Dasnichts2

Freu dich nicht zu früh! Die Eltern bekommen schon mit, was Sache ist.