Krankengeldregelung während teilstationärer Behandlung ?

1 Antwort

Krankengeld erhälst du für die Zeit vom 9.5.16 bis zu dem Tag, an dem die Aufenthaltsbescheinigung von der Tagesklinik ausgefüllt wurde.

mal als Beispiel, weil ich das Datum nicht kenne:

die Tagesklinik hat eine Bescheinigung ausgefüllt am 18.5.

dann musst du diese Bescheinigung an die Krankenkasse schicken. aber nicht kommentarlos. in diesem Fall ist es wichtig, dass du einen Zweizeiler mit dazu schreibst, dass du dich aktuell in der Tagesklinik aufhälst, die Tagesklinik keine Krankmeldungen ausstellt und dass du um Auszahlung des Krankengeldes bittest. die Auszahlung erfolgt dann für die Zeit vom 9.5. bis 18.5.

Krankengeld wird nicht für die Zukunft ausgezahlt. außerdem auch nur dann, wenn die Krankmeldung eingereicht wird. hier ist es ein Sonderfall, weil die meisten Tageskliniken keine Krankmeldungen ausstellen.

wenn die Kasse dann einfach nur die Bescheinigung über den Aufenthalt erhält ohne Angaben des Versicherten, das es sich dabei ausnahmsweise um den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit handelt und eine Auszahlung von Krankengeld erfolgen soll, dann wandert diese Bescheinigung in die Akte und mehr nicht.

seit dem 1.1.16 gibt es keine Auszahlscheine mehr. das läuft jetzt alles über das neue Krankmeldungsformular.