Krankengeld Auszahlung bei AU Endbescheinigung?

2 Antworten

Ist der AU-Schein als "Endbescheinigung" gekennzeichnet? Wenn nicht, wartet die Kasse auf die Folgebescheinigung und zahlt zunächst bis zu dem Tag, an dem der Schein ausgestellt worden ist.

Rufe die Krankenkasse an und teile mit, dass du ab dem 01.01.19 wieder arbeitsfähig bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Enbescheinigung ist als solche gekennzeichnet, habe bereits angekündigt ab 1.1.19 zu arbeiten. Schein ist ausgestellt am 20.12. und eingereicht an die Kk.

@Eddyessen

Dann kann ich nicht nachvollziehen, dass die Zahlung bis zum 28.12. erfolgte und nicht bis 31.12.

Wahrscheinlich weil sie nicbt im vorraus auszahlen?

Es könnte!!! ja sein das du ab 29. doch beschließt wieder arbeiten zu gehen

Ich werde ab 1.1.19 wieder arbeiten. Muss ich etwas tun oder wird die KK von alleine die 3 weitere Tage abrechnen??

@Eddyessen

Das weiß ich nicbt, ruf einfach am Montag oder Mittwoch mal an

@Eddyessen

Wenn der AU-Schein als "Endbescheinigung" gekennzeichnet ist, könnte das sein. Rufe zur Sicherheit lieber an und frage nach.

@okieh56

Ja AU ist als Endbescheinigung gekennzeichnet, ausgestellt am 20.12. weitergeleitet an die KK. Habe ich Anspruch auf KG bis Ende der AU noch drei Tage?

@Eddyessen

Natürlich hast du Anspruch bis zum 31.12., wenn der Schein bis dahin ausgestellt wurde. Frage bei der KK nach, warum nur bis 28.12. gezahlt wurde. Das Krankengeld wird auch für das Wochenende gezahlt.

Es wäre allerdings klüger gewesen, sich bis zum 28.12. krank schreiben zu lassen, wenn du am Wochenende nicht arbeiten musst. Dann hätte der Arbeitgeber das Wochenende zahlen müssen.

@okieh56

Danke für den Tipp, wüsste ich nicht.

Aber warum hat mich die KK schon angeschrieben und mitgeteilt sie informieren sowohl die DRV das ich KG bis 28.12. bezogen habe. Ich rufe da auf jedem Fall am Montag an.

Danke erstamal!!

@Eddyessen

Wenn der Schein bis 31.12. geht, muss die KK auch bis dahin zahlen. Viel Glück!

@okieh56

Danke dir!!

@okieh56

Es war wohl ein Fehler aus Versehen haben sie nur bis 28.12. berechnet.

danke schön

alles gute

@Eddyessen

Dir auch alles Gute für den Rest von 2019 - bisher war es kein schlechtes Jahr ;-)

@okieh56

Noch eine Frage gibt es ein Bescheid wo die Krankenkasse den Tagessatz festgelegt hat? Ich meine so was gesehen zu haben, kann es aber jetzt nicht mehr finden.

@Eddyessen

Ja. Du musst einen Bescheid über das tägliche Krankengeld bekommen haben, auf dem der Brutto-Tagessatz steht, die Beiträge zur RV, PV und AV sowie der tägliche Netto-Betrag.

Dieser Bescheid ist gespeichert und kann bei Bedarf jederzeit neu ausgedruckt werden - einfach bei der Krankenkasse nachfragen.

Später bekommst du auch einen Bescheid für das Finanzamt, auf diesem ist aber nur das Brutto-Krankengeld als Gesamtsumme enthalten, nicht der Zahlbetrag.

Außerdem gibt es eine Meldung an die Rentenversicherung über das beitragspflichtige Einkommen - dieses deckt sich allerdings weder mit dem Brutto- noch mit dem Netten-Krankengeld, denn die Berechnungsgrundlage sind 80% des der Berechnung zugrunde liegende Einkommen.

@okieh56

"Netto-Krankengeld" wollte ich schreiben!

@okieh56

Ok. Es ist mir wieder Fehler aufgefallen und zwar fehlt bei den letzten drei Tagen ein Tagessatz. Dann habe ich alles nachgeschaut und eine Differenz von über 700€ festgestellt. Manche Zeiträume wurden falsch berechnet bzw. Der Betrag stimmt nicht( fehlen paar Tage immer wieder). Wie soll ich am besten Vorgehen? Ist das jetzt verjährt?

Beste Dank!

@Eddyessen

Leistungsansprüche verjähren gemäß § 45 WGB I nach 4 Jahren. Du kannst also noch Ansprüche aus 2015 geltend machen., wenn wirklich Berechnungsfehler vorliegen sollten.

Bedenke aber, dass Krankengeld zwar für jeden Kalendertag, für einen vollen Monat aber nur 30 Tage gezahlt werden, da die Berechnung auf Grundlage von 30 Tagen erfolgt. In Monaten mit 31 Krankentagen bekommst du also immer einen Tag weniger, im Februar allerdings 1 oder 2 Tage mehr.

@okieh56

ok das wusste ich nicht. Wenn ich das einbeziehe (7 Monate mit 31 Tagen) bleibt aber immer noch über 400€ Differenz (bei einer Abrechnung ganz große abweichung!?)

danke dir!!

@Eddyessen

Mache am besten eine Aufstellung und bitte die Krankenkasse um Überprüfung. Vielleicht liegt ja wirklich ein Fahler vor. Dieser kann mehrere Ursachen haben: fehlerhafte Bemessungsdaten vom Arbeitgeber, Eingabefehler der Krankenkasse oder ein fehlender Krankenschein.

Viel Glück!