Kostenübernahme für Einlegesohlen für Arbeitsschuhe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst einen Antrag bei deiner Rentenversicherung stellen ( BfA oder LVA) auf kostenübernahme. Antrag bekommst du bei deiner Rentenversicherung

Auch wenn ich noch keine 15 Jahre einzahle? Im Internet habe ich gelesen, dass die nur zahlen wenn ich 15 Jahre Beitrag zahle.

Frag mal nach telefonisch , du beantragst das weil du das zum Erhalt deiner Arbeitskraft brauchst

Bei der Rentenversicherung und nicht beim Arbeitsamt musst du das beantragen

@feldengut

Ich versuche mal ein Bild hochzuladen. Das ich im Internet gefunden habe. Wo die 'Rangordnung' steht. Welcher Träger wann zuständig ist die Kosten zu übernehmen. Daher habe ich die 15 Jahre.

Aber soll ich es einfach bei der Rentenversicherung probieren? Oder Widerspruch bei dem Antrag vom Arbeitsamt einlegen. Bin echt ratlos. Und es macht mich sauer. Es wird so langsam unerträglich zu arbeiten.

@RedBubbleTwo

Das mit dem Bild klappt nicht. 

Es ist bei BG ETEM. Dort habe ich es gefunden. Und dort ist die gleiche 'Rangordnung' wie in dem Geheft von der Arbeit. Und dort steht auch, nach 15 Jahren Wartezeit.

Ja sorry du hast recht . 15 Jahre das wusste ich nicht. Das man sie beantragen kann das wusste ich aber mit den 15 Jahren einzahlen ist schon krass. Jetzt weiß ich leider auch keinen Rat mehr in deinem speziellen Fall wer die Kosten übernehmen könnte. Frag doch mal die Arzthelferinnen der Praxis die dir die Einlagen aufgeschrieben haben, ob die eine Möglichkeit in deinem speziellen Fall sehen. Viel Glück

@feldengut

Das habe ich auch schon. Die meinten mein Betrieb. Aber dieser sagt er zahlt nichts. Er zahlt nur die Arbeitsschuhe. 

Aber irgendwer muss doch für die Kosten aufkommen. Kann nicht sein das man sowas selbst bezahlen muss. Ist unverschämt.

Ja du fällst anscheinend in so eine Grauzone , keiner will zuständig sein . Das ist echt blöd

Obwohl ich nicht viel helfen konnte , sage ich ganz lieben Dank fürs Sternchen 😘

@feldengut

Wenn nicht die Rentenkasse zuständig ist, dann ist das Arbeitsamt zuständig

Arbeitsamt das ist Käse

Weder die Krankenkasse noch die BG (ausser bei Unfall ) sind für die
Einlagen in den Arbeitsschuhen zuständig. Auch der Arbeitgeber muss
diese nicht unbedingt bezahlen.
Der Richtige ( und legale ) weg ist der, diese bei der
Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt zu beantragen. Man hat das
anrecht auf mind. 2 Paar pro Kalenderjahr.

Eine gute Anleitung und die dafür Vorgesehenen Dokumente zum Download gibts hier: www.fuss-check.de/wissen/orthopädische-einlagen-für-arbeitsschuhe

Nein der Orthopäde kann dir auch ein 2. paar aufschreiben im Endeffekt muss keiner wissen wofür du sie benutzt ich arbeite nämlich dort und habe Erfahrung

Ich darf sie aber nicht in Arbeitsschuhe tun. Das habe ich geklärt. Da dann kein Versicherungsschutz da ist. Die Krankenkasse bezahlt nur für Privaten Gebrauch