Kostenübernahme der Krankenkasse bei Rezepteinreichung
Ich möchte mir individuelle Einlagen herstellen lassen und habe einen Fachmann vor Ort, der mit Video-Laufanalyse, Fußdruckmessung, Muskelfunktionstest und Einlagennachkontrolle die optimalsten Einlagen individuell herstellt.
Leider kann er nicht mit der Krankenkasse abrechnen, mir aber eine Rechnung über den Einlagenbetrag ausstellen.
Kann ich selber das Rezept für die Einlagen mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und mir den Rechnungsbetrag von der Krankenkasse zurück erstatten lassen?
2 Antworten
Die Krankenkasse zahlt das was notwendig ist. Bei einer Fußdruckmessung kann man vielleicht glück haben. Laufanalyse und Muskelfunktionstest hingegen sind Leistungen die nicht im Leistungskatalog stehen. Du kannst zwar versuchen dies von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, aber ich gebe dir nicht viel Aussicht auf erfolg. Und wenn du bei der Kasse nachfragst, dann lass die auf jedenfall etwas schriftliches geben. Nicht das später keiner mehr etwas davon wusste
Das klingt so als wäre es eine Privatrechnung. Ruf vielleicht einfach mal bei der Krankenkasse an und frag nach. :)
Du brauchst in diesem Fall, im Vorfeld eine Kostenzusage von der Kasse, da der Lieferant aber anscheinend keine Kassenzulassung hat, wird diese wohl nicht erteilt.
Nur bei einem Orthopädiebetrieb, mit Kassenzulassung, werden die Einlagen übernommen, alles andere ist eine private Leistung.