Kostenerstattung Impfung als Mehrleistung?

2 Antworten

Die Grundleistungen wie z. B. ambulante ärztliche Versorgung oder Krankenhausbehandlung sind gesetzlich geregelt. Jede Krankenkasse hat aber die Möglichkeit, sog. Mehrleistungen in der Satzung entsprechend festzulegen. Dazu gehörten auch oft Reiseimpfungen. Der Erstattungsbetrag richtet sich nach dem, was in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse steht und ist daher von Kasse zu Kasse verschieden. Manche Kassen erstatten nicht nur für die Impfungen was, sondern auch noch einen Pauschalbetrag für die ärztliche Beratung bzw. Durchführung der Impfung. Manche zahlen die Impfung ganz, andere nur einen Zuschuß.

Was Deine Kasse erstattet, erfrägst Du am Besten dort. Die werden Dir die beste Auskunft geben. Oft wird auch nicht jede Auslandsimpfung erstattet. Informationen findest Du auch oft auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkasse. Auf alle Fälle wird die Auskunft dort detaillierter sein, als Du sie auf irgendeiner internetseite in irgendeinem Forum bekommst.

Achtung: Sind die Impfungen aus beruflichen Gründen erforderlich (z. B. Tollwutimpfung beim Förster oder Tierarzt), ist der Arbeitgeber für die Kosten zuständig.

Nun steht auf der Internetseite meiner Krankenkasse dieses :

''Die [Krankenkasse] erstattet die Kosten der Impfung XYZ (...) als Mehrleistung''

Also dieser Satz steht explizit zu der jeweiligen Impfung auf der HP der Krankenkasse. Heisst das nun, dass die Kosten von der KK getragen werden oder nicht und ich muss sie selbst bezahlen?

@MrsFingerprints

Wenn Du die Impfung XYZ machen lässt, werden die Kosten von Deiner KK in Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages übernommen.

In der Regel trittst Du in Vorleistung und reichst die Rechnung dann zur Kostenerstattung ein. Erkundige Dich am besten, wie die vorgehensweise bei Deiner KK ist. Nur so bist Du auf der sicheren Seite.

Hallo,

dann erstattet die Krankenkasse die Kosten in voller Höhe. Es können aber Restkosten verbleiben z.B. für:

  • Zuzahlung für den Impfstoff (maximal 10 Euro pro Impfstoff)

  • Impfberatung

  • Restkosten, wenn der Arzt mehr als den 2,3fachen Satz abgerechnet hat

  • Titerbestimmung

.....

In vielen Bundesländern kann der Arzt die Kosten auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Am besten vorher bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, ob im Bundesland der Arztpraxis eine Direktabrechnung mit der Kasse vorgesehen ist.

Impfungen aus beruflichen Gründen werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Gruß

RHW