Kopie oder Originalrechnung bei der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, du musst immer das Original einreichen. In der Regel stellen die Ärzte usw. bei Privatversicherten 2 Original-Rechnungen aus. Der Azt fordert für seine Bezahlung in der Regel 3-4 Wochen; steht auf der Rechnung drauf. Bei der Krankenkasse hast du Zeit bis März des nächsten jahres. Siehe VS-Bedingungen. Schließlich kann es ja sein, dass du dich entscheidest, die Beitragsrückerstattung zu nehmen statt Rechnungserstattung. Und das weiß man oftmals erst am Ende eines Jahres. Gruß

Hallo, Edurrez,

deine Frage ist jetzt schon ein paar Jahre alt, aber immer noch aktuell. In den letzten Jahren hat sich hier bei den privaten Krankenversicherern schon einiges getan. Viele Unternehmen bieten inzwischen eine App für Smartphone und Tablet an, mit denen du Rechnungen fotografieren einreichen kannst. 

In den meisten Fällen verzichten sie dann darauf, Originale einzureichen. Die Digitalisierung und moderne Technik macht es möglich.

Frag doch bei deiner PKV einmal nach, ob sie ebenfalls eine solche App anbietet, oder inzwischen auf die Originalbelege verzichtet.

Viele Grüße

Martin vom Barmenia-Team

Die Krankenversicherung will immer das Original. Du kannst die Rechnung sofort einreichen oder auch erst zum Jahresabschluss. Dann kannst du jeweils abwägen ob sich die Erstattung lohnt, oder ob du lieber die Beitragserstattung für Leistungsfreiheit in Anspruch nimmst. Diesen gibt es aber nur für volle Kalenderjahre. Im ersten Versicherungsjahr kann es also durchaus Sinn machen, einmal alles abzuchecken und die Rechnungen einzureichen.

Die wollen die Originale. Steht auch in den Versicherungsbedingungen. Es gibt da keine Frist, ich sammle die immer für das ganze Jahr und reiche die Rechnungen im folgendem Frühjahr ein. Ich hatte deshalb bei der Versicherung angerufen, und die gaben mir die Auskunft, es sei egal wann ich die Rechnungen einreiche.

Ein Petermännchen gibts auch in Schwerin. Bist du aus dieser Gegend? Gruß

@Zuclos

Nein von der Nordsee. :-)

Übrigens kommt mein Name von dem Fisch. Petermännchen ist der einzige Giftfisch in der Nordsee.

Und ich bin auch oft sehr giftig.

Hallo, meistens bekommst Du bei privaten Rechnungen ein Original und eine Kopie. Das Original geht an den Versicherer, die Kopie ist für Dich/Euch oder ggf. für die Beihilfestelle, sofern einer von Euch Beihilfeansprüche hat. Eine Kopie aber unbedingt aufheben für den Fall von Reklamationen und/oder die Steuererklärung wenn nicht alles bezahlt wird.

Eine Frist zur Einreichnung besteht nicht, man kann auch warten und einmal im Jahr alles einreichen. Dies dient auch der Kostenersparnis in der Verwaltung bei den Gesellschaften (und auch Porto bei Dir/Euch). Bei großen Rechnungen kann man sie sofort einreichen, ggf. auch unbezahlt und bezahlt den Arzt nach Erhalt der Abrechnung.