Komapatienten?

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Ein absolut bestimmtes Zeitfenster gibt es nicht.

Ebenso wird und darf kein Arzt die Entscheidung treffen die Geräte ab zu schalten.

Die Klinik versucht die nächsten Angehörigen ausfindig zu machen. Wenn sich Angehörige finden, dann wird ihnen die Entscheidungsgewalt übertragen, ob die Geräte abgeschaltet werden oder nicht.

Lassen sich keine Angehörigen ausfindig machen, oder lehnen die Angehörigen es ab, die Entscheidungsgewalt zu übernehmen, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt, der dann die Entscheidungsgewalt übertragen bekommt.

Das bedeutet der Betreuer entscheidet über jegliche ärztlichen Maßnahmen, zu denen die Ärzte eine Zustimmung benötigen.

Und bevor jetzt jemand etwas entgegnen möchte zu meinen Angaben. Verweise ich auf die Quelle.

Die Quelle bin ich selbst.

Vom 20.10.2010 bis 15.11.2010 lag ich im Koma. Meine Angehörigen fühlten sich nicht in der Lage eine solche Verantwortung zu übernehmen. Auf Grund dessen wurde, wie von mir beschrieben, ein Betreuer gerichtlich mit den entsprechenden Rechten eingesetzt.

Die Entscheidung trifft also nicht ein Gericht. Sondern der eingesetzte Betreuer.

Nein, ein Arzt darf das so einfach nicht entscheiden. Sowas würde immer eine richterliche Entscheidung brauchen.

Es kommt darauf an, wie lange ein Mensch im Koma liegt.

Und Koma ist nicht gleich Koma.

Kein Arzt wird die Entscheidung treffen, nur weil ein Mensch im Koma liegt, die Maschinen abzuschalten. Wenn ein Mensch noch atmet und sein Herz allein schlägt, was hätte es für einen Sinn, die Überwachungsmaschinen abzuschalten?

Nein, darf er nicht. Es sei denn, es gibt eine Patientenverfügung, die das besagt. Diese müßte aber vom Patienten, seinem Vormund oder den Angehörigen unterschrieben worden sein. In erster Linie aber vom Patienten. Nur die nächsten Angehörigen hätten die Möglichkeit, die Maschinen abschalten zu lassen.

ein arzt darf sowas auf keinen fall selbst entscheiden!!!egal wie lange, oder unter welchen umständen!! der pateint kann es selbst vorher entscheiden und dann entweder schriftlich festhalten (durch patientenverfügugn o.ä.) oder einen vormund bestimmen.....ansonsten entscheiden die nächsten familienangehörigen.