Kind Hörgeräte verlangt jetzt von mir 85 Euro für die Reparatur eines meiner Hörgeräte. Ist dies rechtens?

5 Antworten

Hallo Schlaflabor!

Folgende Fälle beantworten deine Frage:

1. Wenn du dich für Hörgeräte entschieden hast, welche komplett durch die Krankenkasse bezahlt wurden (also kein Eigenanteil außer der gesetzlichen Zuzahlung) dann musst du auch für eine Reparatur in den vertraglich vereinbarten sechs Jahren nichts zuzahlen.

2. Hast du dich allerdings für Hörgeräte entschieden, die den Festbetrag übersteigen (also privater Eigenanteil) dann musst du auch bei Reparaturen zuzahlen.

Deine Barmer hat der Firma KIND mit Abrechnung der Hörgeräte eine Reparatur- und Servicepauschale bezahlt, davon werden in den sechs Jahren anfallende Reparaturen (bei 2. mit Eigenanteil anteilig) abgedeckt.

Eine direkte Abrechnung von Reparaturen bei Hörgeräten mit den Krankenkassen ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich (innerhalb der sechs Jahre)

Evtl. lag die erste Reparatur in der Garantiezeit?! 1Jahr Garantie!

Bei der Firma KIND sind die 85€ ein Pauschalbetrag, welcher bei der Reparatur eines Hörgerätes mit privatem Eigenanteil dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn das HG eingeschickt werden muss. Der Fehler bzw. Umfang der Reparatur spielt dort keine Rolle!
Einschicken=85€

Diese Infos (1. und 2.) kannst du auch der "Versicherteninformation" entnehmen. Diese Anlage muss bei Abschluss der Versorgung ausgehändigt werden.

Über die Kosten der Reparatur hätte der Akustiker dich vor dem Einschicken des HG informieren müssen.
Einen Kostenvoranschlag o.Ä. gibt es bei KIND nicht, da die Kosten (Pauschale) bereits feststehen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße
Carina
Hörgeräteakustikmeisterin

Wenn ich zu meinen Akustiker gehe, kläre ich vorab, das mit mir Rücksprache gehalten werden muss, sollte eine Reparatur notwendig sein und auch ob es eine Kassenleistung ist.

Was habt ihr vereinbart? Wurde das Hörgerät eingeschickt?

Das Hörgerät wurde mir von der Barmer aufgrund eines Wartungs- und Leasingvertrages mit Kind zur Verfügung gestellt, der noch nicht abgelaufen ist. Ich hatte schon mal eine Reparatur und da hat Kind ausschließlich mit der Barmer abgerechnet. Deshalb bin ich überrascht, weil ich jetzt auch noch für die Reparatur mitbezahlen muß. Das Hörgerät wurde jetzt eingeschickt.

@Schlaflabor

"...Das Hörgerät wurde mir von der Barmer aufgrund eines Wartungs- und Leasingvertrages mit Kind zur Verfügung gestellt..."

Das ist mir neu. Was für ein Wartungs- und Leasingvertrages?

In der Regel geht man zu dem Akustiker seines Vertrauens, sucht sich ein Hörgerät aus (welches entweder ein "Kassengerät" ist oder ein "Zuzahlungsgerät" ist) und wenn es kaputt geht, bringt man es dort hin.
Das wird eingeschickt und der Akustiker bekommt ( muss Du natürlich ausdrücklich sagen) zuerst Nachricht, ob das Gerät repariert werden muss und wie hoch die Kosten wären.
Da hättest Du Dich informieren müssen, inwiefern bzw. was Du zahlen müsstest.
Wäre es gar nicht zu reparieren gewesen, hättest Du Anspruch auf ein neues gleichwertiges gehabt.

Wenn die Reparatur außerhalb der Garantiezeit war, ist das bestimmt rechtens. Warum sollten sie das Gerät kostenlos instand setzen.

Um die Frage genau zu beantworten braucht es mehr Infos.

Leider ist für die Frage nur wenig Platz vorgesehen, so daß man nicht alle Infos sofort liefern kann.

@Schlaflabor

Das Beschreibungsfeld ist groß genug.Da passen bestimmt 1000 Zeichen rein.

Nun, wenn irgendwas repariert wird, liegt es doch auf der Hand, dass es Geld kostet und irgendwer muss das bezahlen... 

Aber nicht wenn man die Hörgeräte aufgrund eines Wartungs- und Leasingvertrages von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt worden sind.

@Schlaflabor

dann würde ich mich an Deiner Stelle einfach an die Barmer-Krankenkasse wenden, denn bei GF.net ist für die Kostenübernahme echt niemand zuständig... 

Kommt auf den Vertrag an? Wenn ihr sowas habt.  

Ansonsten JA es ist rechtens.  Wenn du eine Brille hast und die kaputt geht mußt du schließlich auch selber zahlen. Ist beim Hörgerät nicht anders.  Da bezahlt dir die KK eigentlich nur die Anschaffung des billigsten Gerätes. Alles Andere mußt du selber zahlen.