Keine ärztliche Bescheinigung oder Attest wegen Schweigepflicht?
Ich kann nicht zum Praktikum gehen weil es mir schlecht geht d.h. Bauchschmerzen und Kopfschmerzen und meine Chefin sagt das ich ein Attest oder ne Bescheinigung brauche um mich zu entschuldigen. Nur das doofe ist das mein Arzt mir sowas nicht gibt weil er sagt das eine Schweigepflicht herrscht. Was kann ich machen oder wie funktioniert das jetzt?
9 Antworten

Du solltest den Hausarzt wechseln. Es sei denn Du leidest unter psychische Probleme, dass der Arzt Dir deswegen kein Attest oder Bescheinigung ausstellen will. Aber das weiß ein Arzt das er keine Krankheit expliziert erwähnt, sondern nur den Grund auf so eine Bescheinigung schreiben darf. Daher versuche es mit einem anderen Arzt.

Nur das doofe ist das mein Arzt mir sowas nicht gibt weil er sagt das eine Schweigepflicht herrscht.
Blödsinn, Du als Patient kannst Deinen Arzt jederzeit von seiner Schweigepflicht befreien.
Dumm nur, wenn dann auf dem Attest steht, daß Du zwar in der Praxis gewesen bist, aber die Anamnese keinen Hinweis auf eine mögliche Arbeitsunfähigkeit ergeben hat.

Ein Attest ist etwas anderes als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein Attest kann durchaus weitergehende Informationen enthalten, wenn dies notwendig ist.
Zur Ausstellung einer AU-Bescheinigung muß der Arzt nicht von seiner Schweigepflicht befreit werden.

Bei einem Attest stehet nicht drauf weshalb, sondern nur den Zeitraum. Das hat nichts mit Schweigepflicht zu tun. Der schreibt ja nicht drauf weil du das und das hast.

Wenn der Arzt der Meinung ist, dass du aufgrund einer Erkrankung nicht schul- bzw. arbeitsfähig ist, wird er dir von sich aus ein entsprechendes Attest ausstellen. Mit Schweigepflicht hat das gar nichts zu tun, da auf dem
Attest keine Diagnose steht und nicht er persönlich das Attest weitergibt, sondern du.
Grundsätzlich entscheidet aber alleine der Arzt über ein Attest.

Das heisst wenn es mir trotzdem schlecht geht wird er mir keins geben?

Nein. Das heißt, wenn es dir so schlecht geht, und der Arzt zu dem Schluss kommt, dass du nicht Arbeitsfähig ist, wird er dir sicher ein Attest ausstellen.

die übliche Krankmeldung ...das genügt...

Was genau meinst du? Wenn meine Chefin sagt ich brauch ne Bescheinigung vom ARZT ist das doch was anderes

eine Krankmeldung wie sie üblich ist genügt...das ist die normale "Bescheinigung" für den Arbeitgeber......ein Durchschlag ist für die Krankenkasse, der ander e für den Arbeitgeber..
der Durchsachlag für die Krankenkasse geht den Arbeitgeber nix an.
lass dich nicht kirre machen - die normale Krankmeldung muss deiner chefin genügen....
sage IHR was anderes gibt es nicht ...das weiss die Chefin auch
Ich habe noch nie ein Attest gesehen, wo drauf stehet weshalb man Krank ist. Da stehet nur drauf ab wann bis wann und das man Arbeitsunfähig ist, mehr nicht. Und natürlich Anschrift vom Arzt, dein Chef wird also sehen bei was für einen Arzt du warst.