Kann Taxifahrer Krankenfahrt verweigern?

5 Antworten

Hallo,

das Ganze ist sehr seltsam. Bei einem Wegeunfall (auf dem Weg von/zur Arbeit) ist die Unfallversicherung Ansprechpartner. Die Vertragspreise der Krankenkasse gelten dann nicht.

Was ist auf dem Transportschein als Kostenträger eingetragen? Ist A,B oder C angekreuzt?

Gruß

RHW

Du musst die Differenz zum Fahrpreis bezahlen; also die Hälfte.

Aber ja, der Fahrer muss dich mitnehmen, wenn es ein Taxi ist. Ein Mietwagenunternehmen (z.B. MiniCar) darf allerdings auch Fahrgäste ablehnen.

Der Taxifahrer hat ja absolut Recht.

Grundsätzlich, warum sollte er jemanden zum halben Preis fahren und er damit um seine Einkünfte betrogen ist? ....er kann doch auch am wenigsten dafür.......

Ausserdem.

gesetzlich ist der Taxifahrer Tarifgebunden, aus diesem Grund hat er ein geeichtes und verplombtes Taximeter im Auto.

Er darf also weder billiger fahren, noch hat er die Möglichkeit dazu, da bei Fahrten mit Personen der Taximeter laufen muss. Ist der Taximeter eingeschalten, dann muss er den aufgelaufenen Betrag auch versteuern.

Nach Ihrer Auffassung dürfte dann ja auch ein Rettungsdienstunternehmen mehr von einem verunglückten verlangen, wenn ihm die Fahrt über den Transportschein zu niedrig erscheint! Das kann ja wohl nicht sein.

@Pedros

der ist aber nicht Tarifgebunden, der Taxifahrer schon!

der Taxifahrer darf gesetzlich schon gar nicht unter Tarif fahren.

@Aspirin

In meinem Fall hatte der Taxifahrer aber einen Tarifvertrag mit der Krankenkasse. Dann wäre er ja nicht unter Tarif gefahren.

@Pedros

eine Preisvereinbarung mit der Krankenkasse hebelt ja nicht das Gesetz aus, den Differenzbetrag muss normaler Weise irgendjemand bezahlen.

Fährt der Taxifahrer billiger ist es Steuerhinterziehung.

uss ein Taxifahrer eine Krankenfahrt auf Transportschein ausführen, oder darf er bar verlangen und damit mehr als er von der Krankenkasse bekommt?

bin kein fachanwalt, aber ich denke, ein (taxi)fahrer kann in seinem wagen mitnehmen, wen er mag und ablehnen, wen er mag..

Nicht ganz. Auch Taxen sind in der Beförderungspflicht, wenn des Ziel in ihrem Pflichtfahrgebiet ist. Abgesehen von Betrunkenen oder nicht zahlungsfähigen. Diese dürfen abgelehnt werden.

@Wutklumpen

aber doch sicher nicht, wenn er damit ein minusgeschäft macht?

@Shishambala

Wie denn das? Das muss die Pauschalgebühr absichern. Wenn nicht, dann hat die Taxifirma ihren Businessplan wohl schlampig gemacht, aber dafür darf der Bürger nicht zahlen.

@Wutklumpen

Ich musste daher selbst zahlen und wollte das Geld bei meiner Krankenkasse dann zurückholen. Diese zahlte mir aber nur knapp die Hälfte da sie mit den Taxiunternehmen einen Tarifvertrag hat. Also hat mich der Taxifahrer nur nicht per Transportschein gefahren, da er von der Krankenkasse direkt nur die Hälfte der Fahrtkosten bekommt.

ich zitiere nur den fragesteller.. alles gute............