Kann man direkt nach dem Medizinstudium eine Zahnarztpraxis aufmachen?

7 Antworten

Wichtig ist eine Niederlassung. Es gib eine bestimmte Anzahl pro PLZ. Im Vorfeld sollte man auch schauen, wer oder welches Unternehmen einem zur Seite stehen sollte was Einrichtung, sprich Behandlungseinheit, Möbel usw. wie zum Beispiel:

https://www.die-behandlungseinheit.de oder https://www.ihk.de/

Privatpraxis ja - für Kassenpatienten brauchst du eine Kassenzulassung und die bekommst du nur bei Unterversorgung - also für Gebiete wo keiner hin will - oder von einem anderen Zahnarzt der seine Praxis aufgibt.

Und alles kostet einen ganzen Haufen Geld!

Es empfiehlt sich übrigens generell, erst mal bei erfahrenen Kollegen zu arbeiten, denn im Studium lernt man bei weitem nicht alles wichtige. Ebenso sind grade in der Zahnmedizin Weiterbildungen in vollzeit über Jahre hinweg fast schon Pflicht... Denn eine Spezialisierung ist oft sinnvoll.

Die Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung setzt zunächst die Eintragung in das Zahnarztregister der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) voraus. Die Eintragung erfolgt nur, wenn

eine Approbation als Zahnarzt vorliegt und eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit abgeleistet worden ist.

Die Vorbereitung muss eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnärzte umfassen.

http://www.berufskunde2020.de/inhalt/formalitaeten-der-niederlassung-als-vertragszahnarzt

Du studierst nicht Medizin, sondern Zahnmedizin, ist ein eigener Studiengang.

Du könntest eine Praxis aufmachen, jedoch kannst du dann nur Privatpatienten behandeln. Wenn du Kassenpatienten behandeln willst musst du eine 2 jährige Assistenzzeit ableisten.

Wenn Du das nötige Kleingeld für die Praxis mitbringst, was ich stark bezweifle! 

Wieso, das habe ich!