Kann man dafür eine Abmahnung bekommen, wenn man eine Verletzung nicht ins Verbandsbuch einträgt?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Da kann es natürlich schon mal vorkommen, dass man sich mal mit dem Kartonmesser oder an einem Karton schneidet. Wir haben auch einen Verbandskasten. Da kann man sich auch Pflaster raus nehmen. Unser Chef hat gesagt, dass zukünftig derjenige eine Abmahnung bekommt, der das nicht ins Verbandsbuch einträgt. Man sollte ja selbst kleinste Verletzungen eintragen. Wäre die Abmahnung gerechtfertigt?
6 Antworten
Mit dem Verbandsbuch sollen zwei Bedingungen erfüllt werden.
I.Es ist ein Nachweis wer sich wann,wo und wie verletzt hat.Kann für spätere Komplikationen verwendet werden.
II.Verbandskästen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und aufgefüllt werden und das kostet Geld.Um einen Überlick bzw.Nachweis zu haben wer wann was entnommen hat,dafür ist das Entnahmebuch zu führen.
Das ist überall üblich und euer Chef hat darauf mit Nachdruck hingewiesen.Es ist also eine Anweisung und wer Anweisungen nicht befolgt, muss mit Konsequenzen rechnen auch zB. mit einer Abmahnung.
Ja, da im Lebensmittelhandel strenge Auflagen bezüglich Hygiene bestehen
Ich lasse die Wunde nicht offen. Wenn sie offen ist ist es natürlich nicht hygienisch. Sie ist ja verbunden
Bitte auch zunächst harmlose Verletzungen ins Verbandsbuch eintragen, nur so sind auch Komplikationen durch die BG versichert.
Das Entgegenkommen eures Chefs ist es, dass ihr das auch selbst dürft und nicht immer einen betrieblichen Ersthelfer hinzuziehen müßt.
Ansonsten hat er eine Weisung zur Durchführung einer zur Arbeit gehörenden Tätigkeit erteilt und bei Nichtbefolgung Konsequenzen angedroht.
Dass das das Verbdandsbuch betrifft, ist nicht wesentlich für die Abmahnung.
Ja solltest eintragen, mein Chef hat mir das damals ebenfalls gesagt mit der Abmahnung wenn ich mich nicht eintrage.
Wegen einer kleinen Verletzung wahrscheinlich nicht gerechtfertigt.
Wenn Du dir die Hand auschlitzst und hinterher steht nichts im Verbandsbuch, ist das natürlich etwas anderes.
Es ist halt so, dass es nicht sein kann, dass das Verbandsmaterial verbraucht ist, aber nichts im Verbandsbuch steht.
Als Chef kann er aus dem Buch evtl. entnehmen, wo bei Euch im Betrieb die Verletzungsrisiken sind. Wenn da 50x drin steht "Kopf am Regal angehauen" müsste er handeln.
Diese Einträge sind von der BG vorgeschrieben, um im Falle von späteren Folgeerkrankungen einen Nachweis zu haben.