Kann man behandelnde Ärzte darum bitten, Befunde zu löschen?

13 Antworten

Du darfst ihm das gerne sagen, aber er wird es nicht tun.

"und er hat bei mir eine Krankheit festgestellt, welche sich negativ auf meine Berufswahl auswirken könnte."

Strebst du eine Ausbildung an? Wie auch immer, um eine Einstellungsuntersuchung kommt man nicht immer drumherum. Dann wird der Betriebsarzt dein Problem evtl. feststellen.

siehe dazu https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/einstellungsuntersuchungen-was-erlaubt-ist-und-was-nicht/

Wenn deine jetzt schon bekannte Krankheit dann im Beruf zu gesundheitlichen Problemen führt, dann wird evtl. nachgeforscht, wenn der Verdacht entsteht, dass sie schon vorab bekannt war und du sie verschwiegen hast. Mit dem Risiko musst du also leben.

Dein jetziger Arzt darf im Normalfall nur dann den Befund heraus geben, wenn du ihn von einer Schweigepflicht befreit hast. Unter den Teppich kehren darf er den Befund keinesfalls.

Wie soll sich die Krankheit negativ auf deine Berufswahl auswirken? Und wieso sollte sich die Krankheit nicht mehr negativ auswirken, weil sie nirgendwo steht?

Nein, wenn sich eine Krankheit negativ auf deine Berufwahl auswirkt, solltest du mal überlegen ob der gewählte Beruf wirklich der richtige ist. Immerhin sollte man einen Beruf im günstigsten Fall sein ganzes Leben lang ausüben und das ist hier sicher nicht gewährleistet.

Es gibt nicht umsonst solche Entscheidungskriterien.

Steht das irgendwo, dass es sich auf seine Arbeit auswirkt?

@melman86c
wenn sich eine Krankheit negativ auf deine Berufwahl auswirkt

Hast du diese Aussage nicht verstanden? Warum sind Krankheiten denn Ausschlußkriterien für diverse Ausbildungen?

Ein Arzt darf Befunde nicht löschen. Es besteht eine Dokumentationspflicht, die du als Patient nicht aufheben kannst.

Du kannst aber nachfragen, ob er bei gewissen Erkrankungen nicht eine andere Diagnose für vorstellbar hält.

Es kann bei einer Verbeamtung durchaus böse sein, wenn in den Unterlagen eine Depression oder langwieriger Rückenschmerz auftaucht. So lange Interpretationsspielraum besteht, kann der Arzt das vielleicht noch ein wenig biegen. Auch solltest du den Arzt darauf hinweisen, dass deine Berufswahl bestimmte Diagnosen verbietet.

Wenn es sich dabei um Krankheiten wie Diabetes oder ähnliches handelt, darf der Arzt einen Befund natürlich nicht verschweigen. Wenn die Krankheit behandelt werden muss oder andere Menschen in Gefahr bringt, ist selbstverständlich nichts möglich.

Aber ein offenes Gespräch vor(!) einer Untersuchung, kann eventuell negative Konsequenzen abmildern. Es wäre dann vielleicht besser, statt einer Lumbago eine muskuläre Verspannung zu diagnostizieren (solange die Diagnose zutrifft) und Massage oder Physiotherapie selbst zu zahlen.

Du hast dem Arzt mit der Konsultation den Auftrag erteilt, einen Befund festzustellen, eine Diagnose zu stellen. Mit der Feststellung und Mitteilung an dich ist sein Auftrag vorerst erfüllt, sofern du nicht auf Behandlung bestehst.

Das Resultat seiner Analyse, eben der Befund, gehört aber ihm. Es ist sein geistiges Eigentum. Da du nicht auf Behandlung bestehst, darf er das geistige Eigentum nicht "verwerten", also nicht nutzbringend für Dich einsetzen, aber das Eigentumsrecht besitzt er trotzdem daran; du kannst ihm nur untersagen, dass er es nicht verwerten darf.