Kann ich nach Arztwechsel die Röntgenbilder vom alten Arzt einfordern?
Oder könnte der alte Arzt sie auch direkt dem neuen Arzt schicken? Was ist da gängige Praxis?
6 Antworten
1. Sowohl Du als auch dein "neuer" Arzt können die Unterlagen beim "alten" Arzt anfordern.
2. Du hast nach Patientenrechtegesetz ...
http://www.bundesaerztekammer.de/recht/gesetze-und-verordnungen/patientenrechtegesetz/
... das Recht auf Einsicht in deine Akte, als auch das Recht auf Kopien der Akte (die Originalakte verbleibt in aller Regel beim Arzt, da dieser seiner Aufbewahrungspflicht nachkommen muß - das kann den Arzt zur Aufbewahrung bis zu 30 Jahren verpflichten!).
3. Röntgenaufnahmen sind dem Patienten oder Weiterbehandler in der Regel nur vorübergehend zu überlassen:
dies ist in der Röntgenverordnung geregelt, dort §28 Abs. 8
https://www.gesetze-im-internet.de/r_v_1987/__28.html
Zitat:
(8) Wer eine Person mit Röntgenstrahlung untersucht oder behandelt, hat
einem diese Person später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder
Zahnarzt auf dessen Verlangen Auskünfte über die Aufzeichnungen nach
Absatz 1 Satz 2 zu erteilen und ihm die Aufzeichnungen und Röntgenbilder
vorübergehend zu überlassen.
[...]
Auf die Pflicht zur Rückgabe der Aufzeichnungen und Röntgenbilder an den Aufbewahrungspflichtigen ist in geeigneter Weise hinzuweisen./Zitat
Die einfachsten Varianten sind:
a) Neuen Arzt um Anforderungen der Befunde / Akte / Kopien bitten
b) Selbst beim Arzt um Aushändigung der Kopien / Unterlagen bitten.
Beachte: Kosten für die Anfertigung der Kopien können dir berechnet werden (bis zu 50 ct pro Seite).
Dein alter Arzt darf nur mit einer Vollmacht von dir die Unterlagen an den neuen Arzt schicken - ansonsten würde es sich um einen Verstoß nach dem Bundesdatenschutzgesetz handeln.
Der alte Arzt kann, muss sämtliche Befunde an den neuen weitergeben, sonst wird vieles doppelt gemacht, wie röntgen.
Von einer Vollmacht bin ich ausgegangen, bei der Fragestellung
Ohne dass einer was anfordert und die Berechtigung nachweist - oder Du selbst es wünschst - darf und wird ein vernünftiger Arzt keine Akte wohin verschicken.
Das ist mir auch klar..
Vor Gericht hat der Patient gute Chancen
Dazu gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die sich auf konkrete Fälle
beziehen. So hat bereits 1984 das Oberlandesgericht in Hamburg
entschieden:
"Der Patient hat ein Recht, von dem Arzt zu verlangen, ihm Kopien der
über ihn angelegten Krankenunterlagen gegen Kostenerstattung
herauszugeben, so weit sie Aufzeichnungen über objektive physische
Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen betreffen."(OLG Hamburg,
Beschluss vom 20.11.1984 - 1 W 39/84)
Unsinn!
Wäre ein Verstoß gegen das BDSG.
Nur mit Vollmacht des Patienten ist dies möglich.