Kann ich mich draußen frei bewegen wenn ich krank geschrieben bin?

15 Antworten

Du darfst - wie auch schon andere Nutzer bemerkten - alles tun, was deiner Genesung nicht entgegenwirkt. Da dein Chef den Grund deiner AU jedoch nicht kennt, da die Diagnose auf dem Arbeitgeberteil der AU-Bescheinigung (kleiner Durchschlag) nicht vermerkt ist, solltest du "mit offenen Karten spielen" und ihm mitteilen, warum du arbeitsunfähig bist. Das erspart dir im Falle des Falles unangenehme Missverständnisse.

Du darfst während einer Krankheit alles machen, was der Genesung nicht schadet. Theoretisch dürfte man sogar in den Urlaub fahren.

Mit einem karpaltunnel-Syndrom würde ich jetzt nicht unbedingt Badminton spielen oder so.

Aber wer will dir denn verbieten an die frische Luft zu gehen.
Es ist auch absolut egal, wenn dein Chef doch dabei sieht. Hast du eine Krankheit, die es nicht zulässt, dass du deiner Tätigkeit nachkommst und ein Attest hast, ist alles gut.

Urlaub fahren ist Kündigungsgrund wegen Arbeitsverweigerung !

@HERRBERND22

Das ist völliger Blödsinn!

Außerdem kann nicht von "Arbeitsverweigerung" phantasiert werden, wenn es ohnehin eine Krankschreibung (also keine Arbeit, die verweigert werden könnte) gibt!

Willst du mit Handverletzung Koffer, Tasche oder Einkaufstasche tragen ?

@HERRBERND22

Man hat zwei Hände meistens? Und alltägliche Dinge wie eine Einkaufstasche tragen gehen auch mit Karpaltunnel-Syndrom, solange sie jetzt keine 30 Kilogramm wiegt 😂

Und nein, man darf in den meisten Fällen dennoch in den Urlaub. Es darf nur die Genesung nicht beeinflussen bzw. beeinträchtigen

Du bist krankgeschrieben, und wirst weiterhin bezahlt. Falls dich dein Chef dort sieht kann und wird es wahrscheinlich Ärger geben.

wenn du spazieren gehst, ist alles gut aber das geht gar nicht.

Das solltest Du einmal erklären, warum die Fragestellerin wegen ihres Karpaltunnelsyndroms nicht ein Möbelhaus aufsuchen dürfte!

Du darfst alles machen, was nicht deiner Genesung schadet. Feiern gehen oder im Park Tischtennisspielen wäre schwierig zu erklären, einkaufen oder spatzieren ist nicht verboten.

Du hast das Recht darauf zu machen was du willst, sofern es deine Genesung nicht beeinträchtigt.