Kann ich einfach so den Betrieb wechseln? Lehre?
zB im Juli wenn ich meinen Zahnarzt nicht mehr will darf ich dann im September wo anders als Zahnarzthelfer-Lehrling im 2. Jahr weiter machen ?
3 Antworten
Du kannst den Ausbildungsbetrieb wechseln, wenn sowohl dein bisheriger Ausbilder als auch die zuständige Kammer zustimmen. Ausnahmen bestehen, falls du den Wohnort wechselst so das der Arbeitsweg unzumutbar wird. Dann benötigst du die Zustimmung deines alten AGs nicht. Natürlich kannst du die Ausbildung auch jederzeit mit der gesetzlichen/vertraglichen Frist kündigen, aber kannst dann die Ausbildung nicht mehr fortsetzen.
Damit soll verhindert werden, dass sich Betriebe gegenseitig die Azubis in fortgeschrittener Ausbildungzeit abwerben.
Ich ergänze: Wie auch immer deine Gründe sind für den Wechselwusch, so rate ich dir dich an den/die zuständige Lehrlingsbeauftragen deiner Kammer zu wenden. Er/sie wird dich entsprechend beraten.
Wenn die Kammer dem Wechsel zustimmt, reicht eine Kündigung und der neue Vertrag aus.
Du darfst den Ausbildungsbetrieb wechseln ....
Du solltest schon Deine Ausbildung "fortsetzen" ....
Du solltest zuerst einen neuen Ausbildungsvertrag haben, dann den bestehenden kündigen und die Kündigungszeit einhalten.
das versteht sich eigentlich von selbst - erst kündigen, wenn man etwas Neues hat ....
eigentlich - ja, aber ....
das ist falsch!
was denn? was soll hier falsch sein .. oder wolltest Du nur mal kommentieren ... ?
Siehe meine Antwort. Keinesfalls darf ein Azubi mal einfach so den Betrieb wechseln wie er will.
selbstverständlich kann er wechseln - es gibt keine Sklaverei in D ....
dann solltest du "selbstverständlich" dich mal mit der Gesetzeslage vertraut machen. Von Sklaverei kann keine Rede sein. Es steht dem Azubi frei, jederzeit das Ausbildungsverhältnis zu beenden.
eben kündigen und woanders neu einsteigen .... ;-)
es gibt keine Sklaverei - auch nicht für Azubis ...
Deine "Ratschläge" werden nicht richtiger, wenn du sie ständig wiederholst. Das ist Unfug. Informiere dich mal bei einer IHK oder HWK. Die werden dir das sicherlich gerne erklären.
Wenn der neue Arbeitgeber dich haben will, geht das.
und der Alte AG mit dem Wechsel einverstanden ist.
wenn man kündigt muss der mit gar nichts einverstanden sein ...
Kündigung = einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ....
Wenn der Azubi einfach kündigt wird er die Ausbildung u.Umständen nicht mehr fortsetzen können, im 2. LJ schon garnicht. Ich rate dir dringend dich mal vorher zu informieren bevor du weiterhin irgendwelche Ratschläge gibst, die einen jungen Menschen in seiner Zukunftsfindung auf eine völlig falsche Spur bringen kann.
muss ich dann da sofort anfangen oder kann ich das auch erst im september beginnen ?