Kann einen die Krankenkasse zu einer Therapiemaßnahme zwingen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bei Bezug vn Krankengeld bestehen bestimmte Mitwirkungspflichten. Hierfür gibt es aber Grenzen (z.B. Operationen):

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__63.html

.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html

Wenn man bei einer zumutbaren Therapie nicht teilnimmt, wird die Krankenkasse das Krankengeld einstellen.

Wenn eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern bzw. den Ehegatten nicht möglich ist, beträgt der monatliche Krankenkassenbeitrag ca. 150 Euro.

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

es kommt auf deine krankheit an und solltest schon mit wirken ,denn sie können die zahlungen kürzen ,oder auch einstellen wenn du nicht mitarbeitest und kannst dich doch bei der krankenkasse erkundigen ,das bist du direkt richtig und bekommst die antworten die du suchst ,oder ? so würde ich es machen ,denn es sind zu wenig infos zu deiner krankheit und kann nicht sagen ob du in therapie müsstest ,denn das ist von fall zu fall verschieden und desahlb frag die k.kasse und du bekommst konkrete antworten dazu . ich hoffe es hilft dir .

ok, ja danke dir!

Ich glaube, die Krankenkasse zwingt niemanden irgendeine Therapie zu machen.

Vielleicht wird dir von der Krankenkasse ja gerade mal angeboten, dass für dich ggf. verschiedene Möglichkeiten zur Behandlung deiner lange dauernden Erkrankung zur Verfügung stehen...

"einen Platz beim Psychologen zu bekommen" - wie meinst du das? Bist du denn seit so langer Zeit krankgeschrieben weil du zu einem bestimmten Psychologen gehen möchtest?

Warum solltest du auf die Zahlung von Krankengeld verzichten? Wenn du erkrankt bist, und das ist bestimmt ordentlich von deinem behandelnden Arzt dokumentiert, dann stehen dir Leistungen aus deiner Krankenversicherung zu.

Was spricht dagegen,wenn man so lange krank ist? Dass man lieber krank bleiben will? Kur oder ambulante Therapie sind gute Hilfen