Kann eine Krankenpflegekraft ohne Arzt Blut abnehmen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

wie man ohne Sachkenntnis oder Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Idee kommt, sich selbstständig zu machen, ist mir schleierhaft.

Aber sei's drum.

Wie andere invasive Maßnahmen steht auch die Blutentnahme grundsätzlich unter Arztvorbehalt - heißt: prinzipiell darf es nur ein Arzt.

Die Sache dabei ist, dass einige Tätigkeiten (so z.B. die Blutentnahme) an entsprechend ausgebildetes Personal (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, medizinische Fachangestellte) delegiert werden kann.

Liegt eine solche Delegation vor, kann (und vor allem darf) auch ein GuK oder MFA Blut abnehmen.

Nebenbei: die wenigsten Labore nehmen Blut selbst ab.

LG

  1. In den meisten fällen wird das Blutentnehmen von den Ärzten nicht delegiert, sondern die Aufgabe von den Krankenpflegern substituiert. Häufig müssen Krankenhäuser deswegen strafen zahlen. Wie groß sind diese Strafen?
  2. Kann ein Heilpraktiker zur Blutentnahme das delegieren übernehmen?
@pelorad
Wie groß sind diese Strafen?

Hier habe ich keine Erfahrung, mir liegen auch keine Zahlen vor.

In den meisten fällen wird das Blutentnehmen von den Ärzten nicht delegiert, sondern die Aufgabe von den Krankenpflegern substituiert.

Inwiefern eine "Vorab-Delegation" zulässig ist (z.B. über Arbeitsanweisungen), ist fraglich. Tendenziell ist es eine Grauzone.

Kann ein Heilpraktiker zur Blutentnahme das delegieren übernehmen?

Nein - das HeilprG sieht kein Delegationsrecht vor.

@SaniOnTheRoad

Woher weißt du das mit dem Heilpraktiker? Ich habe im Internet folgendes gefunden: Heilpraktiker besitzen eine eigenständige medizinische Handlungskompetenz, sie werden nicht durch Weisungen Dritter tätig. Vielmehr besitzen auch Heilpraktiker ein Delegationsrecht gegenüber den unselbständigen Gesundheitsdienstberufen.

@pelorad
Woher weißt du das mit dem Heilpraktiker?

Einfach mal ein bisschen Quellenarbeit - wohlbemerkt bei den rechtlich bindenden Quellen, nicht bei den Meinungen und Wunschvorstellungen (mehr ist es nicht) von einem der unzähligen HP-Berufsverbände.

"(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis." (§ 1 Abs. 1 HeilprG)

Heißt: keine Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis (nach dem HeilprG oder ärztliche Approbation).

"(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird." (§ 1 Abs. 2 HeilprG)

Heißt: alles, was der Heilpraktiker so machen darf und kann, fällt unter Ausübung der Heilkunde. Nach § 1 Abs. 1 HeilprG ist allerdings eben diese nicht ohne Erlaubnis zulässig. Quod erat demonstrandum.

Im Sinne einer Delegation werden in den geltenden Rechtsvorschriften (vgl. § 15 Abs. 1 SGB V, § 28 Abs. 1 SGB V) die Heilpraktiker im übrigen gar nicht erwähnt.

@pelorad

Im kleinen Betrieb betreffen diese Strafen ehr die Berufsberechtigung deiner Pfleger.

Nein ein Heilpraktiker darf dies nicht delegieren.

@pelorad

Danke für den Stern!

@pelorad

ah, das ist interessant, dass auch sie ein delegationsrecht besitzen, danke

„Wie andere invasive Maßnahmen steht auch die Blutentnahme grundsätzlich unter Arztvorbehalt - heißt: prinzipiell darf es nur ein Arzt.“

Nö, Heilpraktiker dürfen das ebenfalls. Steht im HPG.

FZ

@verreisterNutzer
Nö, Heilpraktiker dürfen das ebenfalls.

Ja, ist richtig.

Ach Gottchen, was für eine unüberlegte Frage. Du willst ein Labor eröffnen?

Wieviele Millionen hast du zur Verfügung für die notwendigen Analysengeräte?

Kannst du einen Fuhrpark verwirklichen, um die Proben bei Ärzten abzuholen?

Kannst du einen Facharzt für Laboratoriumsdiagnostik bezahlen?

Kannst du mit den Krankenkassen abrechnen?

Außerdem werden nur die wenigsten Blutentnahmen im Labor gemacht.

Da schließe ich mich an......

Er darf / muss vor allem erstmal studieren. Ohne Zulassung (auch von den Krankenkassen ) darf er weder analysieren noch abrechnen.

Ich habe mal ins Internet geschaut :

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Diagnostik%20und%20Therapie/delegation.php

Zitat :

Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen sind Eingriffe, die zum Verantwortungsbereich des Arztes gehören.
Der Arzt kann mit der Durchführung dieser von ihm angeordneten Maßnahmen sein medizinisches Assistenzpersonal beauftragen, soweit nicht die Art des Eingriffes sein persönliches Handeln erfordert.

Zitat :

Der Arzt darf daher die Durchführung nur solchen Hilfskräften übertragen, die in der Punktions- und Injektionstechnik besonders ausgebildet sind und von deren Können und Erfahrungen er sich selbst überzeugt hat.
Die Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen außerhalb des ärztlichen Verantwortungsbereiches ist nur in Notfällen vertretbar, in denen ein Arzt nicht erreichbar ist.

Zitat :

Die Verweigerung der Ausführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen ist grundsätzlich möglich.
Die Befolgung von Anordnungen kann beziehungsweise muß stets dann verweigert werden, wenn die beauftragte Person nicht ausreichend qualifiziert ist oder sie sich selbst fachlich nicht qualifiziert fühlt.
Woher ich das weiß:Recherche

Welches Labor nimmt selber Blut ab?

Ein Labor bekommt das Blut von Ärzten geschickt...

Du brauchst zuerst viel Geld. Die Laborausstattung wird einen sechstelligen Euro-Betrag kosten. Dann brauchst du eine oder mehrere MTA / LTA und einen Arzt, der die Meßwerte auswertet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung