kann ein dr. med. als praktizierender privatarzt einen patienten krankschreiben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arzt ist praktizierender Arzt. Er kann dich also krankschreiben.
Ob er auch andere Patienten hat, die er über Krankenkasse abrechnet, das ist egal. Wenn er Kassenpatienten über Krankenkassen abrechnen will, muss er Mitglied in einer kassenärztlichen Vereinigung sein. Nimmt er nur Privatpatienten, dann muss er das nicht. Das hat nichts damit zu tun, dass er praktizierender Arzt ist. Und als solcher kann er auch jedem Patienten eine Krankheit attestieren. Die Rede ist von Privatpatienten, da er ja keine Kassenpatienten hat.
Kassenärztliche Vereinigung oder nicht, das hat nur mit dem Recht zu tun, Kassenpatienten behandeln und über Krankenkasse abrechnen zu können, nichts weiter.

Ein Privatarzt hat mich krank geschrieben. Die Krankenkasse will die Krankschreibung nicht anerkennen, weil er nicht kassenärztlich zugelassen ist. Ist das korrekt? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?

Natürlich kann er das, nur natürlich für einen Kassenp. wird das von der Kasse kaum anerkannt, wenn es um das Krankengeld geht.