Kann ein Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente selbst einnehmen ohne Rezept?
Hey kann ein Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente einfach selbst gebrauchen ohne ein Rezept zu haben ? Geht das
5 Antworten
Klar kann er. Aber er darf nicht.
Für die Belieferung (egal, ob ggü. Kundschaft/ Patienten oder die eigene Person) verschreibungspflichtiger Arzneimittel muss ein Rezept/ Verordnung vorliegen. Das Verordnen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln obliegt einem approbierten Arzt. Während ein Arzt sich selbst etwas verchreiben darf, kann sich ein approbierter Apotheker nicht selbst ein Rezept ausstellen.
Als Ärztin muss ich mir noch nicht mal was verschreiben, ich kaufe es einfach und lege meinen Arztausweis vor.
Er könnte, da er sie hat. Aber er würde vermutlich nicht...
Und das unterscheidet ihn von dir. Du würdest, wenn du hättest..Weil du ja neugierig bist..
Klar dann wäre das Pharmazie Studium aber umsonst gewesen
Wenns keiner merkt ....
simmi
Er kommt ran - aber die würden dann im Bestand fehlen, und dann fliegt das auf.
Danke, das wusste ich nicht.
Er darf es laut Gesetz aber nicht, auch er braucht eine ärztliche Verschreibung. Das steht sogar in der Apothekenbetriebsordnung. Die Praxis sieht natürlich anders aus.
Nicht wenn es verbucht und der normale Festbetragspreis bezahlt wird, etwa als fiktionales Privatrezept. Privatrezepte werden nicht dokumentiert und es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Das heißt, theoretisch kann ein Apotheker, der nicht sehr integer ist, sich rechtswidriger Weise und ohne großes Risiko relativ bequem selbst bedienen. (Ausnahme: dokumentationspflichtige Artikel, insb. Betäubungsmittel)