Kann die Krankenkasse einen reha Aufenthalt nach 3 Wochen beenden?

8 Antworten

Hallo Antoniaaa27,

Sie schreiben:

Kann die Krankenkasse einen reha Aufenthalt nach 3 Wochen beenden?

Krankenkasse Reha

Antwort:

Ganz klar "Ja!"

Der zuständige Kostenträger bestimmt, wo es lang geht und für wie lange!

Grundsätzlich läuft eine REHA-Maßnahme nach aktueller Rechtssprechung 3 Wochen, mit ausdrücklicher medizinischer Begründung durch den medizinischen Dienst sind individuelle Verlängerungen/Kürzungen möglich!

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wikipedia.org/wiki/Medizinische_Rehabilitation#Krankenversicherung

Auszug:

Krankenversicherung[Bearbeiten]

Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (§ 11 Abs. 2 SGB V). Hier gilt das Schlagwort: „Reha vor Pflege”. 

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 und § 6 SGB IX). 

Sie ist oftmals Ansprechpartner, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist oder wenn Vorsorgeleistungen notwendig sind, z. B. um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. 

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem für Kinder und Jugendliche, nicht berufstätige Erwachsene und Rentner der zuständige Leistungsträger. 

Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag unter Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. 

Maßgebliche Kriterien für die Entscheidung sind die Rehabilitations-Richtlinien[3] des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassenund die Begutachtungs-Richtlinie „Vorsorge und Rehabilitation”[4]

Darüber hinaus können die Gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge, die Kinder- und Jugendhilfe oder dieSozialhilfe Leistungsträger sein. 

Ohne Leistungszuordnung enthält auch das Pflegeversicherungsgesetz den Grundsatz: Rehabilitation geht vor Pflege.

Siehe auch: Ärztlicher Verordnungsschein

Bescheid

Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung des Antrages erhält der zu Behandelnde einen Bescheid des Leistungsträgers und hat die Möglichkeit gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. 

Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation bestimmt der Leistungsträger. 

Grundsätzlich haben aus Kostengründenambulante und teilstationäre Leistungen Vorrang vor stationärer Rehabilitation. 

Eine methodische Rehabilitation läuft in der Regel drei Wochen, wenn erforderlich auch länger. 

Die daraus entstehenden Fehlzeiten gelten als arbeitsunfähig erkrankt.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Auf was für einen Zeitraum war die Reha denn angesetzt? Eine Reha wird nämlich im Normalfall auf 3 Wochen bewilligt. 
Möglichkeiten für eine Beendigung vor dem eigentlichen Ablauf wären z.B.

a) disziplinarische Maßnahmen (das kann von Verweigerung, Straftaten, Alkoholkonsum etc gehen..)

b) die Entscheidung des Arztes, dass ein längerer Rehaaufenthalt nicht mehr notwendig ist

c) die Verlegung in eine andere Einrichtung (z.B. in ein Krankenhaus)

d) der Tod des Versicherungsnehmers (vermutlich eher der seltenere Falle)

....dies wären mal ein paar Bsp.

es passiert sehr selten - aber es kommt vor.

das ist immer dann der Fall, wenn der Patient seinen Pflichten nicht nachkommt. die Pflicht des Patienten ist es, mitzuwirken, dass die Reha erfolgreich abgeschlossen werden kann. wenn der Patient durch sein Verhalten aber einen Erfolg verhindert oder beeinträchtigt, dann kann die Reha vom Kostenträger abgebrochen werden. Verstöße gegen Klinikvorschriften (z.B. Alkoholgenuss, unerlaubtes Heimfahren usw.) hat idR auch eine Beendigung zur Folge

idR versuchen die Therapeuten und Ärzte vor Ort dem Patienten zu helfen, seinen Pflichten nachzukommen.

wenn eine Reha im Vorfeld auf 3 Wochen begrenzt war, ist es keine Beendigung durch die Krankenkasse, sondern eine normale Beendigung gemäß Bewilligung.

Natürlich,

z.B. wenn man sich nicht an den Therapieplan hält, Anwendungen schwänzt, oder mit seinem Verhalten die Regeneration gefährdet.

Dann ist die Reha schneller vorbei, als man gucken kann.

Vllt waren für diese Reha auch nur 3 Wochen vorgesehen. Dann endet sie eben planmäßig nach 3 Wochen.

Eine Rehamaßnahme dauert in der Regel 3 Wochen.

Der Kostenträger kann auf Antrag der Klinik die Reha verlängern, aber auch verkürzen, wenn man der Meinung ist, dass die Reha keinen Sinn.