Jede Arztpraxis hat geschlossen und ich brauche eine AU was tun?

9 Antworten

Du kannst einmal beim ärztlichen Notdienst nachfragen (116 117) und dich erkundigen, welche Praxen in deiner Nähe geöffnet haben, dies gilt auch für das alleinige Ausstellen einer Krankschreibung.

Ich empfehle in so einem Fall aber auch die App "TeleClinic". Dabei handelt es sich um eine online Sprechstunde, in der du deine Symptome schildern kannst und eine entsprechende Krankschreibung erhältst. Sogar Privatrezepte können dort ausgestellt werden, falls erforderlich. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Sprechstunde. Du fragst also entsprechend einen Termin an und erhältst das Dokument später zum Ausdrucken für deinen Arbeitgeber.

https://www.teleclinic.com

Eine schnelle Besserung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Genialer Tipp, wusste nichtmal das sowas online überhaupt exsistiert! Danke

@F55un

Verlass dich nicht zu sehr auf die Teleclinic oder andere Telemedizin-Dienstleister. Die meisten Patienten bekommen aufgrund der Budgetierung der telemedizinischen Leistungen der Ärzte auch online keinen Termin und rückwirkende AUs bekommst du dort genauso wenig, wie beim Hausarzt.

@NMFC2010

Also bezüglich der Terminvergabe habe ich bisher überwiegend positive Rückmeldungen erhalten. Natürlich kann es mal vorkommen, dass kein Termin gefunden oder angenommen werden kann, aber in einem Großteil der Fälle, vor allem im Gebiet der Allgemeinmeidzin, sind eigentlich viele Kapazitäten vorhanden.

Eine rückwirkende AU darf durchaus ausgestellt werden, aber natürlich mit Bedacht und Gewissenhaftigkeit. Wenn der Fragesteller die Situation erklärt und entsprechend begründet, weshalb er seinen Hausarzt nicht aufsuchen konnte, ist das Ausstellen möglich. Korrekt ist, dass es sich dabei um einen Ermessensspielraum des Arztes handelt und dies auch verweigert werden kann.

@Lennengl

Auch telemedizinisch gelten die AU-Richtlinien natürlich Wort für Wort, weshalb auf hier eine rückdatierte AU nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Deine Erfahrungen mit der Telemedizin stammen womöglich noch aus der Zeit vor dem 1.4.22, bis dahin durften Kassenärzte Patienten telemedizinisch vollkommen uneingeschränkt behandeln. Seit dem 1.4. wurde die Fallzahl jedoch durch die KBV auf 30% der Gesamtfallzahl des Quartals begrenzt. D.h., ein Arzt, der im Quartal 700 Patienten in seiner Praxis behandelt, darf maximal 300 Patienten telemedizinisch behandeln. Somit hat sich die telemedizinische Fallzahl mancher Ärzte um mehr als 80% reduziert.
Eine Ausnahme stellen Patienten dar, deren Kasse einen Selektivvertrag mit einem Telemedizinanbieter hat. Diese Patienten dürfen weiterhin unbudgetiert behandelt werden und bekommen erfahrungsgemäß innerhalb von Sekunden bis Minuten einen Termin.

@NMFC2010

Meine Erfahrungen aus der Telemedizin habe ich, weil ich selber Arzt bin und berufliche Kollegen diese Erfahrungen gemacht und berichtet haben. :-) Das ist alles korrekt, nur berichten Patienten, mit denen ich auch nach dem 1.4. gesprochen habe, dass es immer noch relativ reibungslos abläuft. Aber ja, die Einschränkung optimiert diesen Dienst natürlich nicht. Ich selber würde bspw. den genannten Fall, vorausgesetzt der Patient erscheint tatsächlich krank, als einen solchen Ausnahmefall wahrnehmen.

Das funktioniert aber nur bei einfachen Erkrankungen mit einer Krankschreibung bis zu 3 Tagen.

@Familiengerd

Der Fragesteller ist ja scheinbar auch von einer einfachen Erkrankung betroffen, für die er lediglich die AU benötigt. Diese kann über die TeleClinic über einen Zeitraum von 7 Tagen ausgestellt werden.

Jeder Arzt, der Urlaub hat oder wie heute einen Brückentag hat, muss eine Vertretung angeben. Wer das ist, erfährst Du entweder auf der Homepage Deines Arztes und in der Telefonansage, wenn Du dort anrufst. Notfalls erkundige Dich beim Bereitschaftsdienst. Beile Dich. Oft haben die Praxen freitags nur bis mittags geöffnet.

Warum bist du nicht am 25.05 zu einem anderem Arzt gegangen?

Das am Donnerstag Feiertag ist, stand ja fest. Das es Freitag knapp wird war abzusehen.

Du stehst selber in der Verantwortung dich um deine Arztbesuche zu kümmern.

Ein Recht sich rückwirkend krank schreiben zu lassen sehe ich nicht.

Du wirst bis Montag warten müssen und lässt dich dann krank schreiben.

Gibt es nicht, dass JEDE Arztpraxis geschlossen hat, ein diensthabender Arzt ist immer (in vertretbarer Nähe) da. Wer das in deiner Gegend ist, erfährst du entweder über den AB deines Hausarztes oder unter der Tel. 116117.

Habt ihr eine eventuelle Lösung oder gibt es alternativen in solchen Situationen? 

z.B. arbeiten gehen.

Wenn es dann nicht geht, die Arbeit wegen Erkrankung abbrechen.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gilt folgendes:

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Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. ...

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ...

hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 

Die frage ist doch was der fs wegen der krankmeldung machen soll, die er braucht...