Jacke und Hausschlüssel in Krankenhaus verloren gegangen - wer haftet?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor Du mit einem Anwalt die haftungsrechtliche Seite klärst, hätte ich noch einen anderen Vorschlag:

Manche Krankenhäuser haben im Eingangsbereich so eine Art Fundbüro.

Theoretisch könnte es ja auch sein, daß ein Mitpatient oder ein Besucher die Jacke gefunden und an der Information abgegeben hat (wenn sie beispielsweise bei der Verlegung unbemerkt vom Bett gerutscht ist).

Habt Ihr Euch danach schon erkundigt?

Fundbüro ist eine sehr gute Idee! Von der kaufmännischen Abteilung wurde tatsächlich auch an dieser Stelle nachgehakt; leider wurde dort jedoch kein Eingang unserer vermissten Sachen verzeichnet. Danke aber vielmals für deinen Input!

@exuperantia

Jetzt hast Du mich noch auf eine andere Idee gebracht. Habt ihr auch ein städtisches Fundbüro in Eurer Nähe?

Nur so, weil fragen kostet ja nichts, jedenfalls weniger als neue Hausschlüssel und eine neue Jacke. ^^


Viel Erfolg!

@Sturmwolke

Da hast du wirklich Recht - warum man nur selbst auf solche Dinge nicht kommt... Brett vor'm Kopf II-(

Werde gleich mal dort anrufen... DANKE!!

Solche Sachen werden eigentlich im Schrank und im Tresor (falls vorhanden) im Zimmer eingeschlossen. Der Schlüssel verbleibt am Körper oder wird bei Behandlungen im Schwesternzimmer abgegeben! Nur dann kann man das KrKh haftbar machen. Wenn die Sachen nicht vor unmittelbarem Zugriff geschützt, also offen (nicht verschlossen) herum liegen oder im offenen Schrank hängen - muss man selbst dafür aufkommen.

Wenn das Personal allerdings den Schlüssel aus der Obhut der Schwestern genommen hat, die persönlichen Gegenstände umgezogen hat und diese dann nicht wieder sicher verschlossen hat, dann ist natürlich das KrKh haftbar!

Bei einem Einzelzimmer wäre ich natürlich nicht sofort davon ausgegangen, dass ein Safe notwendig ist; ganz abgesehen davon, dass die dicke Winterjacke meiner Mama wohl kaum dort hinein gepasst hätte ;-) Weißt du denn vielleicht aus eigener Erfahrung, ob das diensthabende Pflegepersonal auf eine entsprechende Anfrage der Patienten/Angehörigen eingehen müssen? In meiner Vorstellung ist es doch nahezu unmöglich, für alle Patienten die Jacken in Verwahrung zu nehmen??

@exuperantia

Die Jacken gehören dann in den Zimmerschrank - die sind eigentlich immer verschließbar!

Bevor eine Person im Krankenhaus behandelt wird und somit während der Behandlung nicht auf seine (Wert-) Sachen aufpassen kann, müssen diese entweder in einem Safe deponiert oder im Schwesternzimmer abgegeben werden. Dies gehört eigentlich schon fast zum Allgemeinwissen Geschieht dies nicht, kannst Du in der Regel nicht das Krankenhaus dafür verantwortlich machen.

Das ist wunderbar, dass ich hier um ein Stück Fast-Allgemeinwissen klüger wurde ;-)

Die meisten Krankenhäuser dürften in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Passus stehen haben, der eine Haftung in solchen Fällen ausschließt.

Du kannst auf der Homepage der Klinik nachsehen.

Bislang konnte ich auf der Homepage leider nichts entdecken. Aber AGBs sind natürlich eine prima Idee. Ich werde sehen, ob ich diese irgendwo einsehen kann. Vielen Dank für die konstruktive Hilfe!

Ich denke nicht dass das Krankenhaus für den Verlust persönlicher Dinge haftet.