J1 Untersuchung Gewicht messen verweigern?

6 Antworten

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also, wenn dann hast du eine Phobie (der Fachausdruck für "Angst")

ich glaube eher, dass du Angst vor dem Ergebnis hast. Aber das siehst du doch schon, wenn du in den Spiegel schaust und nicht nur auf der Waage.

die Untersuchung ist keine Pflicht. Der Arzt will aber zweierlei Dinge schaffen, erstens will er sehen, wie es dir selbst gesundheitlich geht - je früher man bestimmte Dinge an/in dir entdeckt, desto besser kann man eingreifen und dich wieder gesund machen. Übergewicht hat ja in der Regel immer seine Gründe - sei es stressbedingt, sei es erziehungsbedingt, sei es Krankheitsbedingt. Das gleiche gilt meistens auch für Untergewicht. Das gilt es, herauszufinden.

Zudem - dient es aber auch, dem Bundesamt für Statistik Mitteilung zu machen, wie es denn bei Kindern und Jugendlichen allgemein um den Gesundheitszustand und den Körperzustand bestellt ist - wann kommen Kinder heute durchschnittlich in die Pubertät, wann treten die Wachstumsschübe ein und in welchen Größenordnungen, kann/sollte hier Vorsorge betrieben werden (zu schnelles Wachstum kann sich schädlich auf Knochenstruktur und Körperbau auswirken etc.). da gibt's so einiges, was wichtig ist, um für nachkommende Generationen bessere Vorsorge betreiben zu können, die Kinder- und Jugendheilkunde besser zu machen.

Für dein Gewicht musst du dich so oder so nicht schämen, und der Arzt hat Schweigepflicht. die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken weitergegeben und ansonsten niemandem mitgeteilt.

nein,um deinen genauen entwicklungsstand zu kennen, braucht der arzt größe,gewicht, alter etc. er muss dir dein gewicht aber nicht unbedingt sagen....deinen eltern schon...

Muss das mit meinen Eltern sein?

@5694lcaos

nein, muss es natürlich nicht. Alle Ärzte haben Schweigepflicht, auch deinen Eltern gegenüber.

Er ist deshalb auch Vertrauensperson, wenn du etwas über Verhütung, familiäre Probleme, Probleme mit deinen Eltern besprechen willst. Er darf darüber mit niemandem reden. Wenn er das tut, macht er sich strafbar, und zwar so sehr, dass er damit sein Berufsausübungsrecht (seine Approbation), also seine Zulassung als Arzt verlieren kann.

das wird er sich 3x überlegen.

@fraggle16

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

@sunnyhyde

die Einsichtsfähigkeit eines Kindes ergibt sich nicht allein durch das Alter der Kinder, und wenn es dort Streitigkeiten gibt, kann nur ein Gericht entscheiden, ob der Arzt sich richtig verhalten hat. deshalb ein "i.d.R." und ein "normalerweise".

sehr schwammige Begriffe, nicht?

Merke einfach Satz 1 und 2 und lasse das Alter außen vor.

Zumal es ein Unterschied ist, ob sich Kind/Jugendlicher beim Arzt Rat holt, oder z.B. bei einer 13jährigen eine SChwangerschaft oder Krebs diagnostiziert wird oder bei einem Minderjährigen HIV....

@fraggle16

ne,weil dem arzt kein schaden entsteht, wenn die eltern eines 13 jährigen kindes informiert werden. und ich lass das bestimmt nicht weg, weil so eine fassung der ärztekammer in der regel keine konsequenzen mit sich führt. ach, jetzt machst du auch schon ausnahmen....

@sunnyhyde

dem Arzt kann sehrwohl ein Schaden entstehen, wenn das Kind sich z.B. über Missbrauch zuhause Rat holt, oder eine daraus entstehende Schwangerschaft und der Arzt nichts anderes tut, als mit den Eltern darüber zu sprechen.

Der Arzt hat eine generelle Schweigepflicht, von der er nur mit großen Ausnahmen entbunden werden kann.

Über die Minderjährigkeit lassen sich andere Ärztekammern (zb. die von MV) überhaupt gar nicht aus.

http://www.aek-mv.de/upload/file/aerzte/Recht/Rechtsquellen/Berufsordnung.pdf

die Einsichtsfähigkeit spielt m.E. definitiv eine Rolle, aber bringt den Arzt eher in Bredouille, denn in sichere Fahrwasser.

Es ist schön, dass eine Ärztekammer eines Bundeslandes hierfür klare Richtlinien vorgibt, aber diese sind eben trotzdem nur als Richtlinie, nicht als Recht zu verstehen.

"Die Aufklärung der Eltern aufgrund der fehlenden Einwilligungsfähigkeit des minderjährigen Patienten erspart dem behandelnden Arzt nicht die Beantwortung der Frage, ob er die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht benötigt, um die Eltern oder Dritte zu kontaktieren. Selbst bei einer richtigen Beurteilung der Einsichtsfähigkeit des Kindes durch den behandelnden Arzt können Konflikte und Vorwürfe seitens der Eltern oder der Kinder (je nach Sach-und Interessenlage) nicht immer vermieden werden." (Quelle: Berufsverband der deutschen Dermatologen e.V.)

letzteres z.B. weil dem Kind eine Pille oder Pille danach verschrieben wird.

@fraggle16

Eine weitere problematische Situation betrifft einen geplanten Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen. Hier verlangt die Rechtsprechung immer noch (bis zum 18. Lebensjahr) die Zustimmung der Eltern, was natürlich auch eine entsprechende Information der Eltern - gegebenenfalls auch gegen den Willen der Minderjährigen - voraussetzt.

Phobie..... Mach die Augen zu und sag Ihnen sie sollten das nicht laut sagen.

Nein.

Die Phobie kommt eventuell daher, lass mich mal raten, Du bist ein bisserl ... naja... wie drück ich mich schonend aus.... aus dem Leim gegangen?

Genau darum gehts bei der Untersuchung, wie es Dir geht, der Gesundheitsstatus.

Und der fällt erheblich schlechter aus, wenn Du in die Praxis gerollt kommst.

Musst Du wohl durch. Stell Dich Deiner eigenen Angst, nur so könntest Du was ändern, indem Du die Realität checkst und die Schlüsse daraus ziehst.

Aber soweit mal Entwarnung, Onkel Dr. wird Dich weder auslachen oder Dir den Kopf abreißen. Mit einem leichten Kopfschütteln könnte das jedoch quittiert werden..

Was meinst du mitAus dem Leim geraten

@5694lcaos

Etwas oberhalb der fremdbestimmten Größe/Gewichtsverhältnisse.

Nein. Phobie. Ein Furby ist ein Spielzeug. Wenn die J1 Pflicht ist, dann kommst Du wohl nicht drum herum.

Meines Wissens nach sind die Jugenduntersuchungen keine Pflicht.

@Twillma

aber wenn die eltern das verlangen schon