Ist Gehaltskürzung nach Krankheit rechtens?
Ich war jetzt nach mehreren Hirn-OP's und Reha fast ein Jahr krank. Habe am 01.07. mit Hamburger Modell wieder angefangen. Soll jetzt ab 01.09. wieder voll arbeiten. Jetzt sagt mein AG ob ich nicht bei 6 Std. bleiben will, was ich verneint. Worauf er dann auf das noch nicht wieder 100% Leistungsvermögen ansprach und von Gehaltskürzung sprach. Kann er das machen? Wie kann er das machen? Ich bin ganz schön verunsichert. Quina
5 Antworten
Der AG darf dein Gehalt nicht kürzen; eine Gehaltsanpassung wäre zulässig, wenn eine neue Arbeitszeitregelung getroffen werden würde, aber auf keinem Fall bei gleichbleibender Arbeitszeit. Jede Änderung am Arbeitsvertragmuß mit einem Nachtargsvertrag festgehalten werden. Gute Besserung!
Darf er nicht und da er dem Hamburger Modell zugestimmt hat, kann er Dir jetzt auch nicht mehr krankheitsbedingt kündigen. Was ihr in einer Änderngskündigung in beiderseitigem Einverständnis verabredet, stünde auf einem anderen Blatt! ;-)
So ohne weiteres darf dein AG nicht einfach dein Gehalt kürzen. Denn es ist ein unternehmerisches Risiko, wenn er dich wieder eingliedert, bzw. einstellt.
aus betrieblichen gründen kann man schon eine gehaltskürzung aussprechen. nur nicht mit der begründung der krankheit.
Nö!
Nein kann er nicht, wenn deine Ärzte bescheinigen, dass du wieder voll arbeitsfähig bist, kannst du auch wieder voll für volles Geld arbeiten
Frag aber mal bei deinem Chef nach warum er dies so machen will. Vielleicht hat er noch eine zweite Aushilfskraft angeheuert, die er nicht so schnell loswird, aber kann euch nicht beide zu gleich bezahlen. So dass ihr irgendwie zusammen einen Weg findet.