Ist den Krankenkassen verboten, in die Praxis eine Mitgliedsbescheinigung zu faxen?

3 Antworten

Es gibt eben Krankenkassen und es gibt Korinthenkacker.... Entschuldigung. Ich glaube nicht, daß das vom Gesetzgeber verboten ist.

Allerdings kann ja da jeder anrufen, werden die sich sagen und sich deshalb vermutlich nicht die Arbeit machen. Schließlcih sollen die zahlen, und was ist, wenn der Betreffende gar nicht inder Praxis war und Du nur dort anrufst, um die Abrechnung zu schönen?

 Da wird Dir nur der Weg über den Patienten bleiben. Vielleicht sollte der mit seiner Kasse Kontakt aufnehmen.

Ja, Korinthenkacker ist die richtige Bezeichnung. Ich bin seit 22 Jahren in meinem Beruf tätig und das ist mkir noch nie passiert. Der Mitarbeiter sagte mir, dass wir dem Patienten 10 Tage Zeit geben müssen, die VK nachzureichen.

Mmhh bei einem privat Versicherten Patienten ist dies Schweigepflichtsverletzung, aber die Bkk Mobil Oil ist eine gesetzliche Krankenversicherung? Ihr müsst doch zwecks der Abrechnung wissen wo der Patient versichert ist. Wenn es da solche Probleme gibt, dann muss der Patient euch diese Bescheinigung besorgen von der KK. Habt ihr denn ein vorgefertigtes schreiben, dass wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nicht bei euch einreicht, ihr privat über die GOÄ mit ihm abrechnet, welches er unterschreiben muss?

hab jetzt verstanden das du in einer Praxis arbeitest, ist das richtig?

@Romaschka42

Ja das stimmt. Wir mussten den Patienten 10 Tage einräumen um die Karte nachzureichen. Wenn nun die Adresse nicht stimmt und er mittlerweile bei einer anderen KK oder gar nicht versichert ist... wo bekommen wir dann bitte das Geld her. Das ist doch alles undurchdacht.

Solche Fälle gibt es durchaus und nicht wenige, die Praxen ziehen hier immer den kürzeren, es sei den es läuft auf eine Anzeige hinaus seitens des Arztes, meist ist die Summe jedoch für eine gerichtliche Einigung zu wenig. Ansonsten müssen die Patienten, die bei der o.g. Krankenkasse versichert sind, von der Praxis aus direkt anrufen und eine Mitgliedsbescheinigung per Fax anfordern. So gesehen kann dann jeder per Telefon behaupten man wäre Patient X. Naja. Wie du schon sagst, undurchdacht. Wenn er sich weigert dies zu tun, dann könnt ihr auch die Behandlung dieses Patienten verweigern, natürlich nur wenn es kein Notfall ist. Schließlich geht man ja auch nicht ohne Geld einkaufen.

@Romaschka42

Dieser besagte Pat. war nun heute noch einmal da und hat seinen nächstenTermin verschoben, da seine Karte noch immer nicht bei Ihm angekommen ist. Soviel zum Thema: DIE PRAXEN MÜSSEN DEM PATIENTEN 10 TAGE EINRÄUMEN UM DIE KARTE VORBEI ZUBRINGEN! Egal, danke für die Antworten :-)

Trotzdem hätte er euch eine Mitgliedsbescheinigung mitbringen können, kann er ja selber anfordern. Wir haben in solchen Fällen damals trotzdem über die GOÄ abgerechnet, da der Patient ja unterschrieben hat, dass er innerhalb von soviel und soviel Tagen die Karte oder wenigstens einen Nachweis vorbeibringt und dies nicht passiert ist. Anschließend haben diese Patienten die Rechnung an ihre Krankenkasse weitergeleitet, da dies deren verschulden war.

Vielleicht besteht für diesen einen Versicherten ein Leistungsruhen? Dann gibt es keinen Behandlungsschein.

wir haben nun einen Abrechnungsschein ausgedruckt, den der Patient unterschreiben musste. Bringt aber nix, wenn dieser dort nicht mehr versichert ist und auch die Adresse sich geändert haben sollte.