Ich würde jemanden, den ich sehr gut kenne eine Torte ins Gesicht werfen, ist das ok?

10 Antworten

Wurde es nicht machen wenn er gut Sachen an hat und er sollte Spaß verstehen und sprechen ihn paar Wochen auf das an und mach es später wenn er sagt er wurde lachen.

Dann wieso nicht.

Das musst du ihn fragen und nicht uns. Wir können doch nicht darüber entscheiden, was eine andere Person mit sich machen lässt...

Wenn du mich fragst, ich finde das prinzipiell auch voll ok, und wenn ich das sage, meine ich natürlich auch aus Opfersicht. Natürlich mit der Einschränkung, dass davon nicht ein wertvoller Armanianzug oder so betroffen sein darf!

Allerdings gibt es Leute, die das überhaupt nicht lustig finden und voll aus der Haut rasten!

Aber du sagtest ja, du kennst den jenigen sehr gut. Dann wirst du dir die Antwort ja eigentlich selbst geben können.

Natürlich mit der Einschränkung, dass davon nicht ein wertvoller Armanianzug oder so betroffen sein darf!

Selber schuld wenn du so spießige Klamotten trägst.

Spaß beiseite, damit hast Du ein Einverständnis eigentlich gerade wiederrufen.

Allerdings gibt es Leute, die das überhaupt nicht lustig finden und voll aus der Haut rasten!

Mit Recht, hier begeht man mindestens die Straftaten der tätlichen Beleidigung und der Sachbeschädigung.

@ZuumZuum

Allenfalls der lächerlichen Beleidigung und der Sachbeschmutzung. Der Fragesteller kennt die Person gut, d.h. Strafrecht wird hier überhaupt keine Rolle spielen.

Bei mir selbst würde die Reaktion auf jeden Fall von den Klamotten abhängen, die ich gerade trage. Die genannt spießigen Klamotten trage ich auf Anlässen wie einer Hochzeit, aber wer weiß, zu welchem Anlass der Fragesteller sein Attentat plant..

Die Frage ist hatt er es verdient? Wieso willst du dass tun? Wenn es dafür einen Grund giebt..? Klar kannst du es tun du musst dir nur bewusst sein wieso und wenn es ein bekannter ist dann müsstest du ja wissen wie er darauf reagiert.

Nein, unter Umständen wird dann aus einem guten Bakannten jeamnd, der dich auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Und der Staatsanwalt könnte unter Umständen wegen gefährlicher Körperverletzung ermitteln, z.B. wenn die Torte teilweise noch gefroren ist. Tätliche Beleidigung ist das allemal, Sachbeschädigung sowieso.