Ich habe das Formular zur Einkommensabfrage zu spät an die Krankenversicherung geschickt u soll 4 Monate den Höchstsatz zahlen. Ist eine Rückerstattung möglich?

8 Antworten

Habe ich eine Möglichkeit (soziale Härte oder ähnliches) die bereits zuviel gezahlten Kosten zurück zu bekommen bzw. die noch ausstehenden Beiträge nicht zu bezahlen?

Nein, hast Du nicht. Denn es sind ja nicht zuviel berechnete Beiträge. Die Beiträge wurden vollkommen gesetzeskonform und korrekt berechnet. Nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen der Krankenkassen ist der Beitrag auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze festzusetzen, wenn das Einkommen vom Versicherten nicht schriftlich erklärt und nachgewiesen wird.

Du wurdest sicher nicht nur einmal schriftlich um eine Einkommenserklärung gebeten. Und auch im Beitzragsbescheid über den Höchstsatz wurdest Du nochmal darüber informiert, dass Du ab Bescheiddatum einen Monat Zeit hast die Unterlagen nachzureichen, um den Beitrag rückwirkend wieder zu ändern. Es wurde Dir in dem selben Bescheid auch mitgeteilt, dass Unterlagen, die nach einem Monat nach Bescheiderteilung eingereicht werden erst ab dem nächsten Monatsersten zur Beitragsberechnung hinzugezogen werden dürfen.

Das ist auch kein böser Wille Deiner Krankenkasse sondern die gesetzliche Vorgabe für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hält sich da eine Kasse nicht dran und dieses wird bei einem Prüfung der entsprechenden Kasse durchs Bundesverwaltungsamt festgestellt, muss diese Bußgeld zahlen. Da Kassen im allgemeinen dazu neigen, Verwaltungskosten zu sparen, wird sich kaum eine Kasse darauf einlassen.

Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen. Du kannst jedoch eine Ratenzahlungsvereinbarung für den aufgelaufenen Rest anstreben- sofern da noch kein Mahnverfahren eingeleitet wurde und das Ganze zur Vollstreckung beim Hauptzollamt liegt. In dem Fall kannst Du nur beim Hauptzollamt um eine Ratenzahlung bitten.

Übrigens: Deine Krankenkasse hat rein gar nichts von dem hohen Beitrag. Den darf sie nämlich nicht behalten, sondern muss ihn taggleich an den Gesundheitsfond weiterleiten. Von diesem erhält sie dann eine Pauschale pro Versichertenkopf- nur mit der Summe dieser Gelder muss dann die Kasse haushalten und Leistungen bezahlen. Diese Pauschale hat eine bestimmte Höhe, die immer gleich ist, egal wieviel oder wiewenig Du selbst an die Kasse gezahlt hast.

Hallo nochmal zusammen,

möchte die Situation noch etwas genauer erklären:

ich bin 33 Jahre alt und noch Studentin. Ich habe ein Formular zur Einkommensabfrage von meiner Krankenkasse bekommen und dies nicht fristgerecht beantwortet. (Frist lief Mitte April ab und das Formular wurde erst Anfang August ausgefüllt abgeschickt.)
Daraufhin hat die Krankenkasse den Höchstsatz abgebucht (ca. 750€). Die Krankenkasse hat jetzt geantwortet, dass ich zum 1.9. wieder den geringeren Beitrag (ca, 160€) zahlen kann, jedoch im Zeitraum vom 1.05.-31.08. den Höchstsatz zahlen muss, eine rückwirkende Erstattung sei nicht möglich.
Ich verdiene monatlich lediglich zwischen 600€-800€ als studentische Hilfskraft.
Habe ich eine Möglichkeit (soziale Härte oder ähnliches) die bereits zuviel gezahlten Kosten zurück zu bekommen bzw. die noch ausstehenden Beiträge nicht zu bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe. 

LoLiLa

Du hast eine Mitwirkungspflicht und wurdest darauf auch sicher hingewiesen. wenn dieser einfach nicht nachkommst, musst du mit den Konsequenzen leben.

 Mit einem guten Anwalt kannst du vielleicht erreichen, in den Stand pro ante zurück versetzt zu werden. Dafür müssen aber Argumente kommen.

"Ich habe es vergessen" wird nicht reichen.

Alicar, es ist etwas hart zu sagen, wenn Mitwirkungspflicht nicht eingehalten wurde, dass man dann einfach tausende Euro zahlen soll... wenn ich an die vielen Falschfahrer denke, die Menschenleben riskieren, und nur ein paar hundert Euro zahlen müssen, ist das gegen das GRundgesetzt, und ich würde hier auf alle Fälle einen Rechtsanwalt nehmen und klagen!! DAs ist überhaupt nicht rechtens!!! Die Studentin wird hier in Schulden geschleudert, nur weil sie es versäumt hatte das Formular auszufüllen. Absolut nein!

Hallo,

wann ist der Bescheid/Brief über den höheren Beitrag angekommen?

Was stand dort zum Thema Widerspruch?

Gruß

RHW