Hundebiss... was jetzt?
Hallo!
Ich arbeite bei der Deutschen Post AG und wurde während der Arbeit von einem Hund gebissen!
An dem Biss gebe ich mir selber keine Schuld, da ich den Hund nicht provoziert habe und ihm auch keineswegs zu Nahe gekommen bin. Ich hatte gerade ein paar Briefe in einen Briefkasten gesteckt und bin zurück zum Fahrrad gegangen, das an der Straße stand. Als ich nun bereits am Fahrrad stand kamen ** von der gegenüberliegenden Seite** gerade zwei Hunde aus der Tür, da die Aufsichtsperson der Hunde, diese gerade in sein Auto "verfrachten" wollte (bei der Aufsichtsperson handelte es sich nicht um den Hundehalter, sondern um einen Bekannten, der auf die Hunde für einige Zeit achten sollte).
Als die Hunde mich sahen fing der eine direkt an zu Bellen obwohl ich -wie gesagt- nur neben meinem Fahrrad stand. Da ich selber viel mit Hunden zu tun habe, hatte ich keine Angst und blieb regungslos stehen um den Hund nicht weiter zu provozieren. Auf einmal rannte dieser aber direkt auf mich zu, rannte knapp an mir vorbei, "schnitt" mein linkes bein, schlug einen Haken und biss mir in die linke Kniekehle. Auch als der Hund auf mich zugerannt kam blieb ich regunslos stehen, da ich in der Situation zuerst unbeeindruckt war und wusste wie sich zu verhalten ist.
Ich verspührte natürlich einen stechenden Schmerz und krempelte meine Hosen hoch (es war ein regnerischer Tag und ich trug eine Jeans und darüber eine Gummihose). Die Hosen waren heile und ohne Löcher aber die Wunde blutete und man erkennt deutlich die Abdrücke der Zähne.
Danach war ich im Krankenhaus und bin seitdem in Behandlung meines Hausarztes. Gespritzt wurde nichts, da die Wunde sich nicht entzündet hat und die Kosten trägt die Versicherung, da es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Die Wunde ist jetzt nicht gerade Lebensbedrohlich aber schmerzte die ersten Tage und ich musste auch ständig mit einem Verband rumlaufen.
Meine Frage ist nun ob ich Schmerzengeld dafür bekomme und wie ich da vorgehen muss. In meinem Bekanntenkreis meinen alle ich sollte eine Anzeige aufgeben, da dieser Hund auch leicht kleine Kinder oder sonst wen beißen könnte immerhin habe ich hab ja wirklich nichts dazu beigetragen, dass ich gebissen wurde... Habe die Telefonnummer und den Nachnahmen der richtigen Hundebesitzer und die Aufsichtsperson versicherte mir, dass der Hund versichert sei.
10 Antworten
Ich denke ein Schmerzensgeld von 300 Euro ist wohl angebracht..Wenn die Wunde ordentlich verheilt.Ich würde mich erst mal beim Hundehalter Schriftlich Melden.Das sein Hund dich gebissen hat und du in Ärztlicher Behandlung bist.Warte ab was Er Erwiedert.Stellt er sich stuhr mach eine Anzeige.Ist Er vernünftig Stelle Deine Forderung Wenn die Wunde verheilt ist.
Mach eine Anzeige gegen den Hundehalter + Aufsichtsperson den Rest klärt dann die Polizei, wenn du aber noch Schmerzensgeld möchtest dann brauchst du einen Anwalt oder der Besitzer meldet sich von allein
Natürlich ist es wichtig, das man solche Hunde anzeigt, der Arzt ist auch meldepflichtig. Der Besitzer wird Halterauflagen bekommen oder muss die Tiere weg geben. Meist liegen bereits Anzeigen gegen solche Hundehalter vor. Die Post wird auch reagieren. Bei uns müsen solche Leute ihre Post beim Postamt selber abholen. Schmerzensgeld wirst du kaum bekommen, dafür ist die Verletzung zu klein und die Heilung dauert wohl auch nicht lange.
Du solltest jetzt folgendes im Hinterkopf behalten:
Polizei, Richter uä. haben eine merkwürdige Denkweise - nach Erfahrung meines langjährigen Anwalts - derzufolge immer der im Recht ist, der sofort (!) Anzeigen stellt. Je länger etwas zurück liegt, das jemand noch anzeigt, um so weniger tut er das berechtigt, sondern um angebliche Vorteile heraus zu schlagen.
Er hat mir das am Beispiel einer Frau erklärt, die vergewaltigt worden war (nach eigener Aussage) und erst viele Tage später eine Anzeige stellte.
Polizei und Richterin waren überzeugt, dass sie das nur getan habe, um Vorteile (eben wie Schmerzensgeld uä) heraus zu schlagen. Eventuell könne sie deswegen den Vorfall erfunden haben.
Der Einwand, dass man so eine Erfahrung erst verarbeiten müsse und gehemmt sein könne, liessen die nicht gelten.
Und diese Erfahrung habe er sehr oft gemacht.
Anzeigen kann man an allen sieben Tagen der Woche aufgeben.
Ich finde auch du solltest den Besitzer anzeigen es sollte überprüft werden welche Gefahr von dem Hund ausgeht!