Haushaltshilfe Aok Folgeantrag. Gutachten?

4 Antworten

In den Satzungen der einzelnen Krankenkassen ist geregelt obs ie überhaupt Leistungen der Haushaltshilfe erbringen, wenn jemand nicht im Krankenhaus liegt. In einige gibt es die Regelung max. 28 Tage, wenn eine akute Erkrankung vorliegt. Ihre Migreäne ist eine chronische Erkrankung, bei der leisten viele Kassen gar nicht. die Zeit der bezahlten Haushaltshilfe dient auch dazu zu klären ,wie es hinterher weitergehen kann. Ihr Mann muss seinen Teil dazu beitragen, der kann einkaufen, kochen und Essen vorbereiten. Ebenso die Waschmaschine anstellen und Wäsche aufhängen- eben alles was jeder, der alleinstehend ist im Haushalt auch erledigen muss. Leider schreiben sie nicht, wie alt das Kind ist. Und zwischen den Anfällen sollte ja auch ein bisschen Zeit sein, selbst etwas zu machen. Auch nach 4 Wochen sollte schon Wirkung eintreten, die kommt nicht, bam, nach Ablauf der 8 Wochen sondern stellt sich nach und nach ein.

Hallo,

am besten mit der Krankenkasse sprechen und die Situation schildern. Mögliche Lösungen:

  • Hausärztin erstellt Gutachten und Neurologe ergänzt dann, dass das Gutachten für ihn plausibel ist und es für uihn keinen Grund gibt, etwas an der Einstellung zu ändern.

  • Neurologe schreibt ein Attest, dass die Einstellung .... vorliegt und er aktuell keinen Grund sieht, etwas daran zu verändern. Aktuelle Einschränkungen: ....

.....

Die Krankenkasse zahlt nur bis zum Bewilligungsdatum. Danach ist die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ggf. privat zu zahlen. Wichtig ist auch, was die betreffende Krankenkasse in ihrer Satzung zur Leistung "Haushaltshilfe" geregelt hat.

Gruß

RHW

Wann hat denn die Krankenkasse gesagt, dass sie das Gutachten der Hausärztin nicht (nicht mehr) gelten lässt? Auf welcher Grundlage wurde die Haushaltshilfe so kurzfristig über den MdK genehmigt? Die gesetzlichen Kassen können ein Gutachten nicht von vornherein ablehnen. Das geht nicht, weil hier ein Hilfebedarf bereits einmal begründet wurde. Ich würde das Gutachten von der Hausärztin auf jeden Fall nehmen und einreichen. Bis eine Ablehnung seitens des MdK da ist, muss die Hilfe weitergewährt bleiben. Und dann hast Du ja immer die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen, das kostet dich keinen Cent und Du gewinnst Zeit.

Die Haushaltshilfe wurde so kurzfristig genehmiht weil es mich im Bad zusammen gelassen hat. Darauf hin hat der Mdk gesagt alles was die hausärztin an Unterlagen und Neurologischen Befunden hat einreiben. Habe ich gemacht und wurde bewilligt. Mit der Aussagt sie mussten ein Auge zurdrücken denn bei mir wäre das ja nix akutes sonder die Migäne wäre ja schon eher chronisch. Und beim Folgeantrag reiche das von der Ha nicht mehr aus. Müssen die die Hilfe echt weiter zahlen solnge ich wiederspruch eingelegt habe? Nicht dass es dann heißt wenn die ablehnen ich muss das selbst zahlen solange wie sie da war?

Ich schließe mich den Ausführungen von RHW an.

Daneben: Die Zeit nutzen und dich über LCHF-Diäten bei Migräne (Low-Carb-High-Fat = Wenige Kohlenhydrate, viel Fett) informieren. Vielleicht schon einmal den folgenden Test machen:

http://goo.gl/eZvAbQ

Wie bei Epilespie kann man Erstaunliches durch Kohlenhydratreduzierung erreichen.