Hausarzt wechsel - Krankeitsverlauf verlangen

4 Antworten

Ärzte unterliegen auch untereinander der Schweigepflicht!

Die letzten Berichte kannst Du dir anfordern (Labor, Sonographie, etc.), die gesamte Patientenakte wird allerdings nicht herausgegeben.

Bist Du beispielsweise ein DMP-Patient (Chroniker, Diabetes, Koronare Herzkrankheit) wird man Dir alle wichtigen informativen Berichte diesbezüglich aushändigen. Da es sich hier sozusamen um "lebensrettende Maßnahmen" handelt.

die gesamte Patientenakte wird allerdings nicht herausgegeben.

Der Patient hat allerdings (bis auf Ausnahmen) sehr wohl das Recht auf Einsicht / Kopie der gesamten Akte!

steht ziemlich eindeutig im Gesetz: BGB §630g

Kann man die Unterlagen bzw. den Krankheitsverlauf und Befunde verlangen als Patient

Ja, du hast Anspruch auf Einsicht und auf Wunsch auch auf Kopien deiner Patientenakte und kannst diese Kopien dann selbstverständlich auch deinem "neuen" Arzt weiterleiten.

Auf deinen Wunsch hin kann auch dein neuer Arzt die Wesentlichen Befunde etc. beim vorherigen Kollegen anfordern.

(Für Kopien darf der Arzt allerdings eine Rechnung stellen (bis ca. 50 ct pro Seite))

  • Nach § 630g BGB gilt:

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen.

Quelle: http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/630g-einsichtnahme-in-die-patientenakte

Die letzten Befunde die Deinem "alten Hausarzt" vorliegen, kannst Du Dir aushändigen lassen. Die komplette Patientenakte nicht.

Nein, die musst du dir selbst abholen und übergeben. Ärzte unterliegen auch untereinander der Schweigepflicht.