Hausärztin weigert sich, Hausbesuche zu machen, weil der Patient nicht bettlägerig ist?

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Eigentlich: Ja, verpflichtet, falls der Patient nicht kommen kann.

Aber: Es ist nicht definiert, wieweit das Leiden des nictbettlägrigen Patienten gehen muss, damit der Hausbesuch verpflichtend ist und vermutlich ist auch die Ärztin berufstätig. Wegen des "nicht zumutbaren Aufwandes" für einen Praxisbesuch, könnte eine Verpflichtung zum Hausbesuch vorliegen.

https://www.kvno.de/60neues/2014/14_11_hausbesuche/index.html

Herzkrank, Ödeme und schweren Rheuma. Der Patient muss jede Woche zum Arzt gebracht werden. Und das wird zunehmend problematischer. Im Moment ist der Patient im KH wegen Herzinfarkt (der 4.) 1 Tag davor wurde die Hausärztin angerufen und über die Beschwerden des Patienten in Kenntnis gesetzt. Daraufhin kam die Antwort, Besuche nur bei Bettlägerigen - ansonsten die Klinik aufsuchen.

Hallo lindgren,

so weit ich weiß, muss der Arzt Hausbesuche machen, wenn der Patient selbst nicht in die Praxis kommen kann aufgrund seiner Krankheit, allerdings wird man in so einem Fall in der Realität meistens ans Krankenhaus verwiesen (wo man dann ja auch gucken muss, wie man hin kommt).

Die Hausärzte machen das irgendwie total frei nach Schnauze habe ich das  Gefühl. Mein alter Hausarzt hatte superlange Sprechzeiten, dafür hat er überhaupt keine Hausbesuche gemacht. Wohingegen mein derzeitiger Hausarzt nicht so häufig in seiner Praxis zu finden ist, dafür ist er aber ständig auf Hausbesuchen, man sieht das Auto auch wirklich ständig hier im Ort durch die Gegend flitzen.

Ich würde mir einen neuen Hausarzt suchen. Durch einen Beinbruch bin ich auch seit Monaten zu Hause angebunden. Ich kann kaum laufen, keine Treppen steigen. Meine neue Hausärztin, ich bin auch noch umgezogen in eine weit entfernte Stadt, kommt ohne Probleme und anstandslos zu mir nach Hause. Da wird sogar von der Praxis aus angerufen, ob sie kommen soll. Es geht also auch anders. Gute Besserung für den Patienten!

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Nein sie muss keine Hausbesuche machen. Das ist Service.

Ich glaube nicht das sie dazu verplichtet ist, aber so eine Ärtztin sollte das schon machen...

und wie ist es, wenn der Patient sich kaum vorwärts bewegen kann? Bettlägerig nicht, aber stark eingeschränkt.

@PcGenie

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