hand gebrochen, kündigung?

3 Antworten

Dies selbst ist kein rechtfertigender Kündigungsgrund, aber solltest Du noch keine 6 Monate dort beschäftigt sein, besteht kein Kündigungsschutz nach KüSchG §1, da kann der AG dir sehr einfach kündigen.

Wenn sie ansonsten mit Dir zufrieden sind, werden sie das wohl eher nicht.

Zumindest in meiner Gegend wird in der Gastronomie gutes Personal verzweifelt gesucht...

Klar wäre das ein Grund. Je nachdem, wie du angestellt bist. Bist du in der Probezeit kannst du fast fest damit rechnen gekündigt zu werden

Bist du in der Probezeit kannst du fast fest damit rechnen gekündigt zu werden

Wie kommst Du denn darauf?

Nicht alle Arbeitgeber sind so eingestellt!

@Familiengerd

Gerade in der Gastronomie sind die meisten so eingestellt. Ich schreibe ja auch du kannst fast fest damit rechnen... Ich sage nicht, dass es 100% so sein wird.

Außerdem hat es nicht unebdingt was mit einer 'Einstellung' zu tun. Versetze dich einfach Mal in die Lage des Arbeitgebers, dessen frischer Arbeitnehmer Mal eben paar Wochen ausfällt und du jetzt noch die einfache Möglichkeit der Kündigung hast.

@APPLEFR34K

Und was hätte der Arbeitgeber von einer Kündigung?

Und wo ist von einem "frischen Arbeitnehmer" die Rede?

@Familiengerd

Der Arbeitnehmer geht nicht das Risiko ein einen chronischen Kranken zu bezahlen und keine Leistung dafür zu erhalten.

Les doch bitte meine Antwort richtig. Ich Stelle ja als Bedingung "Bist du in der Probezeit..." darauf bist du doch sogar selber eingegangen und hast es zitiert. Hier sage ich wieder nicht, dass es der Fall ist, es könnte aber sein.

@APPLEFR34K

Wo ist hier von "chronisch krank" die Rede??

Das ist mir hier - in diesem Fall - bei Deinen Äußerungen ganz entschieden zu viel bloße unsinnige Spakulation!

@Familiengerd

Nein, du verstehst es einfach nur nicht und dann kannst du mir auch mit "Spakulationen" fernbleiben und dich nicht negativ mir ggü äußern, wenn du schwer von Begriff bist. Ich spekuliere überhaupt nicht, aber das muss der Arbeitgeber machen. Das "chronisch krank" war ein ironischer gemeinter Ausdruck. Es gibt nun mal viele Menschen, die gerne simulieren und sich bei Dr. Holiday einen Krankheitsschein nach dem anderen holen. Diese Leute gilt es für den AG auszusortieren.

Ob der Arbeitnehmer nun wirklich krank ist, oder nicht, kann der AG kaum nachvollziehen. Weiß echt nicht, was man daran nicht versteht? Was denkst du warum es die Probezeit gibt? Das dient zum Schutz des AG vor u.a. genau solchen Sachen.

@APPLEFR34K

Es gibt hier einen konkreten Fall: eine gebrochene Hand. Was sollen dann also Deine Spekulationen zu "Dauerkranken" und "Simulanten"?

Übrigens hat die Probezeit damit nichts zu tun: die ist nur von Belang für die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist. Problemlos ordentlich kündigen kann ein Arbeitnehmer immer in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (danach auch weiterhiniim Kleinbetriebe) - egal, ob mit oder ohne vereinbarte Probezeit.

@Familiengerd

Richtig. Und woher weiß der Arbeitgeber, ob es nun wirklich so ist? Auch bei diesem konkreten Fall kommt der AG nicht bei ihr/ihm zu Hause vorbei und röntgt einmal die Hand..

Doch, genau dieser "Vorteil" mit einer direkten Kündigung ist ja gerade das, für was die Probezeit da ist.

@APPLEFR34K
Und woher weiß der Arbeitgeber, ob es nun wirklich so ist?

Du stellst also jeden Arbeitnehmer, der sich krankmeldet, unter den Generalverdacht, unredlich zu handeln?

Im Übrigen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein schwerwiegender Beweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit!

Doch, genau dieser "Vorteil" mit einer direkten Kündigung ist ja gerade das, für was die Probezeit da ist.

Verstehst Du nichts?

Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, ohne dass es dafür eines konkreten Grundes bedarf, besteht generell in den ersten 6 Monaten, egal ob eine Probezeit vereinbart wurde und wie lange sie dauert. Nur darf in einer vereinbarten Probezeit eben mit kürzerer Frist gekündigt werden!

Und was heißt "direkte" Kündigung?

@Familiengerd
Du stellst also jeden Arbeitnehmer, der sich krankmeldet, unter den Generalverdacht, unredlich zu handeln?

Und nochmal: Nein ich nicht, aber einige AG. (auch nochmal: nicht alle AG)

"Im Übrigen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein schwerwiegender Beweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit!" Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt überhaupt nichts darüber aus, ob es nun wahr ist oder nicht. Jeder Arzt stellt für jede Kleinigkeit einen Schein aus, wenn darum gebeten wird. Wenn du so naiv bist und wirklich glaubst, dass jeder Krank ist, der einen Schein erhält, dann mein Beileid.

Verstehst Du nichts?
Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, ohne dass es dafür eines konkreten Grundes bedarf, besteht generell in den ersten 6 Monaten, egal ob eine Probezeit vereinbart wurde und wie lange sie dauert. Nur darf in einer vereinbarten Probezeit eben mit kürzerer Frist gekündigt werden!
Und was heißt "direkte" Kündigung?

Kenne das nur mit der Probezeit (die geht ja bis zu 6 Monaten) und da hast du ja trotzdem den Vorteil mit kürzerer Frist zu kündigen, wenn das stimmt, was du sagst.

Mit dem Rest kannst du Recht haben, aber darum geht es hier ja nicht.
Mit "direkter Kündigung" meine ich einfach eine fristlose Kündigung, oder auch eine Kündigung mit der 2 Wochen Frist.

@APPLEFR34K
Nein ich nicht, aber einige AG. (auch nochmal: nicht alle AG)

DU (!) kommentierst aber so!

Jeder Arzt stellt für jede Kleinigkeit einen Schein aus, wenn darum gebeten wird. Wenn du so naiv bist und wirklich glaubst, dass jeder Krank ist, der einen Schein erhält, dann mein Beileid.

Es geht nicht darum, was ich glaube, sondern darum, wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Dokument rechtlich zu bewerten ist! Und dass "jeder Arzt" eine solche Bescheinigung "einfach so" auf bloße Bitte hin ausgestellt, kannst Du bei fast 350.000 praktizierenden Ärzten in Deutschland ja auch ganz gewiss beurteilen - einmal abgesehen davon, dass das sowieso Unsinn ist!

wenn das stimmt, was du sagst

Davon kannst Du mit absoluter Sicherheit ausgehen!

Mit "direkter Kündigung" meine ich einfach eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses (also außer im Ausbildungsverhältnis) nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt, der die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung unzumutbar macht.

Aber ich merke schon, dass es bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Deinen Kenntnissen nicht so ganz weit her ist und Deine Äußerungen mehr Ausdruck Deines bloßen Gefühls oder Deiner bloßen Meinung zu diesen Themen ist.

@Familiengerd
DU (!) kommentierst aber so!

Ich kommentiere die ganze Zeit ersichtlich und mehrfach erwähnt aus der Sicht des Arbeitgebers. Warum sollte ich diesen Standpunkt teilen, ich bin selber Arbeitnehmer...

Es geht nicht darum, was ich glaube, sondern darum, wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Dokument rechtlich zu bewerten ist! Und dass "jeder Arzt" eine solche Bescheinigung "einfach so" auf bloße Bitte hin ausgestellt, kannst Du bei fast 350.000 praktizierenden Ärzten in Deutschland ja auch ganz gewiss beurteilen - einmal abgesehen davon, dass das sowieso Unsinn ist!

Du legst wieder jedes Wort auf die Goldwaage. Mit Sicherheit gibt es auch Ärzte, die das nicht machen. Es ist aber kein Geheimnis, dass es extrem einfach ist, sich so eine Bescheinigung zu besorgen, es gibt inzwischen sogar Onlineärzte von denen man gegen ein kleines Entgelt eine richtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt, ohne Termin, ohne Untersuchung, ohne nichts, genau für Simulanten da.

Wie das rechtlich zu bewerten ist, ist hier vollkommen irrelevant. Du machst hier einen auf alles ist 100% korrekt, aber das sind die Menschen nunmal nicht. Ich habe selber schon simuliert, auch wenn ich weiß, dass es falsch ist. Das ist total gängig. Natürlich bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, aber wenn der AG meint, dass es ihm ein zu hohes Risiko ist, dass ich immer wieder krank sein werde, weil es in der Probezeit auch so ist (ist ja völlig egal ob simuliert, oder nicht, ein nicht arbeitender Arbeitnehmer muss bezahlt werden und leistet dafür nicht, also so viel zu deiner Diskussion, ob es nun rechtlich korrekt ist, oder nicht...) dann kündigt er mich. Da bringt dir deine rechtliche Bewertung des Scheins absolut nullkommanichts. Es geht um den wirtschaftlichen Aspekt des AG.

Eine fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses (also außer im Ausbildungsverhältnis) nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt, der die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung unzumutbar macht.

Das stimmt, ist aber verhältnismässig leichter möglich, als ohne Probezeit.
Und ich wiederhole mich nochmals: Das hat hier mit der Frage absolut nichts zu tun.

Aber ich merke schon, dass es bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Deinen Kenntnissen nicht so ganz weit her ist

Korrekt, habe auch nie behauptet dort sonderlich bewandert zu sein. Aber ich wiederhole mich, wie nun schon einige male: Das Thema hat mit rechtlichen Kenntnissen nichts zu tun, sondern mit normalen menschlichen Verstand

@Familiengerd

Nicht, dass wir uns falsch verstehen, weil das hier relativ hitzig ist. Ich gebe dir in allen rechtlichen Punkten Recht, natürlich ist der Schein ein Beweis etc. , aber wir reden hier ein bisschen aneinander vorbei. In der Praxis sieht es nun Mal oft so aus, wie ich es beschreibe. Rechtlich hast du wie gesagt selbstverständlich Recht, aber darum geht es halt wie gesagt nicht.

Deswegen ein kleiner Cooldown^^

@APPLEFR34K
Das Thema hat mit rechtlichen Kenntnissen nichts zu tun, sondern mit normalen menschlichen Verstand

Das ist so als Gegensatzpaar - sorry, wie ich das noch einmal so hart formuliere - völliger Unsinn (zumal das Recht - im Allgemeinen [!!, also von Ausnahmen abgesehen] - Ausdruck von "gesundem Menschenverstand" ist)!

Das Arbeitsverhältnis ist nun einmal zunächst ein Rechtsverhältnis, das bestimmten gesetzlichen Regelungen unterworfen ist.

Und diese Regelungen muss man - als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer - erst einmal kennen. Denn erst dann, wenn man sie kennt, kann man sich (mit seinem "gesunden Menschenverstand") angemessene Gedanken darüber machen, wie man sich in einem ganz bestimmten Fall verhalten kann oder soll - auf seinem Recht bestehend oder (der Situation angemessen) pragmatisch oder anderswie.

@Familiengerd

Ich merke schon, dass macht keinen Sinn mehr mit dir zu diskutieren. Wenn du meinst, dass Arbeitgeber wegen so etwas nicht kündigen, weil es ja alles rechtens ist, dann bleib in dem Glauben. Die Realität sieht anders aus und ich wünsche dir, dass du das auch nicht erleben wirst und das weiterhin glauben kannst.