Hallux Valgus-Überweisung?

2 Antworten

  1. Ein Ü-Schein muss vom Arzt unterschrieben werden und kann somit nicht einfach von der Sprechstundenhilfe ausgegeben werden.
  2. Viele Krankenkassen haben extra ein Programm für eine ärztliche Zweitmeinung. Da kannst Du mal anrufen und dich erkundigen.
  3. Bei uns gilt die freie Arztwahl. Gehe einfach zum Orthopäden mit Deiner Versicherungskarte, der wird Dich auch ohne Zustimmung von Deinem Arzt behandeln.
  4. Wenn es Dich beruhigt, hole dir unbedingt eine Zweitmeinung ein. Eine entsprechende Therapie, hinter der Du nicht stehen kannst, wird kaum von Erfolg gekrönt sein.

VG und gute Besserung

Hallo,

eine zweite Meinung einzuholen ist nie verkehrt, ich würde mir eine Überweisung vom Hausarzt holen. Dass Beschwerden, die schon seit vier Jahren bestehen, nur mit einer Schiene in den Griff zu bekommen sind, ist erfahrungsgemäß sehr fraglich - aber probieren kann man es natürlich.

Viele Grüße

Adrian Wiethoff