Halbe Einsatzpauschale (LK 17) bei Pflege, wenn gleichzeitig Krankenhilfe stattfindet?

2 Antworten

Wendet euch unter Vorlage der Rechnungen an die Pflegekasse, die kann euch helfen und ggf. das berichtigen.

Das ist richtig.

Bei gleichzeitiger Erbringung von SGB V Leistung ( Behandlungspflege z. B. Medigabe) und SGB XI Leistungen ( Pflege) ist jeweils nur die Halbe Hausbesuchspauschale zu berechnen.

Das steht so in den Verträgen, die die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege u. Krankenkassen abgeschlossen haben.

Und dass der PD angeblich keine Software haben will, die das nicht berücksichtigen kann, ist eine Ausrede.Die Rechnungsbearbeiter kennen anscheinend ihre PC Promme nicht wirklich.

Alle mir bekannten Abrechnungsprogramme für ambul. PD's müssen, diese Option haben und noch weit aus mehr.

Und rechnet der PD mit voller HP ab, so streicht die Abrechnungsstelle der Kasse im Normalfall bei den Rechnungen die zuviel berechnete HP und zahlt dementsprechend weniger an den PD.

Eine Quelle auf die ihr euch beziehen könnt, sollten die Kostenvoranschlage und oder der Pflegevertrag sein, der mit euch und dem ambul. PD abgeschlossen wurde.

Bzw. schaue einmal hier in dieser Leistungsbeschreibung die für Pflegedienstgültigkeit hat. ( Bestandteil der Versorgungsverträge mit den Kassen)

dort Leistungskomplex 19:

https://www.vdek.com/LVen/HES/Vertragspartner/Pflege/ambulante-pflege/_jcr_content/par/download_0/file.res/M%205_Leistungsbeschreibung.pdf

( Anmerkung-- dies ist beispielhaft für Hessen. In anderen Bundesländern können die Reglungen in einigen Punkten abweichen.)

Wendet euch mit den Rechnungen an die Pflegekasse euerer Oma und klärt das ab.